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Wie geht interkommunaler Kostenausgleich bei Kindertageseinrichtungen ?

Marburg 17.3.2011 (yb) Am Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist kürzlich ein Urteil ergangen, wonach der Stadt Marburg Kostenbeiträge benachbarter Kommunen zustehen, wenn aus diesen Kinder städtische Kindertageseinrichtungen in Marburg besuchen. Das Land Hessen hatte vor fünf Jahren dazu die Regelung eingeführt, dass Kommunen untereinander einen Kostenausgleich fordern können, wenn Kinder aus einer Kommune eine Kindertageseinrichtung in einer anderen Kommune besuchen. In der Folge hatte die Stadt Marburg von Umlandgemeinden Kostenbeiträge eingefordert, wenn Kinder aus diesen Marburger Einrichtungen besuchten. Die Stadt Wetter hatte diese gesetzliche Regelung nicht akzeptiert und die Zahlung verweigert. Jetzt liegt ein Grundsatzurteil vor und insoweit herrscht Rechtssicherheit im interkommunalen Verhältnis.

Rechtssicherheit, Konnektivitätsprinzip und Verflechtungen zum Oberzentrum

„Dann kann sich auch jede Gemeinde bei der Haushaltsaufstellung darauf einrichten, dass ggf. Zahlungen an Nachbargemeinden für Kinderbetreuungen zu leisten sind“, kommentiert Bürgermeister Kahle die Rechtslage. In diesem Zusammenhang findet sich nicht bedacht und problematisiert, dass vom übergeordnetem Gesetzgeber den Kommunen Leistungen auferlegt werden, etwa beim Recht der Bürger zur Inanspruchnahme auf Kindertageseinrichtungen. Dabei hätte das sogenannte Konnektivitätsprinzip zu gelten, wonach Kommunen vor Mehrbelastungen bei Übertragung von Aufgaben vor finanziellen Mehrbelastungen zu schützen sind. Bekanntlich sind die allermeisten Kommunen finanziell auch deswegen zunehmend schlechter gestellt, weil ihnen das Land Hessen Finanzausgleichsmittel in dreistelliger Millionenhöhe entzieht. So gibt es wachsende Aufgaben, etwa bei der Kinderbetreuung, und weniger statt mehr Geld vom Land Hessen. Das Konnektivitätsprinzip wird verletzt.

Es lässt sich die Frage stellen, ob zur Lösung darauf beruhender Probleme Richtersprüche weiterhelfen. Rechtssicherheit ist ein wichtiges Gut, auch im Verhältnis zwischen den Kommunen. Doch gibt es wachsende Verflechtungen zwischen Kommunen. Ob Kindergarten- oder Schulbesuch, Wohnsitzgemeinde und Arbeitsort, Einkaufsort Oberzentrum Marburg für Umlandbewohner. Diese Zusammenhänge brauchen gestalterische Lösungen, in der Raumplanung, in der Nahverkehrsorganisation, zunehmend in der Energieversorgung, im Erziehungsbereich – gestaltete Lösungen der Kommunalpolitik.

Neue Entwicklungen rufen nach neuen Wegen

Wenn Kinder aus dem Umland in Marburg (zunehmend) Kindertageseinrichtungen und Schulen besuchen, verlieren zugleich deren Wohngemeinden Bedeutung und eigentliche kommunale Aufgabenerfüllung. Manche Kommunen lösen das untereinander, indem sie gemeinsam einen Bauhof betreiben oder neuerdings einen gemeinsamen Jugendpfleger beschäftigen. Dem liegen immerhin gestaltende politisch-stukturelle Entscheidungen zu Grunde.

Dass jetzt zwischen Marburg und Wetter ein Gerichtsurteil herhalten muss, verlagert Probleme mit den Kommunalfinanzen auf eine andere und durchaus problematische Ebene. Die Politiker in Wetter, Marburg und im Landkreis bleiben gefordert politisch-gestalterische Lösungen zu suchen. Interkommunal geht kooperativ besser als auf dem Rechtsweg. Dafür müssen solche strukturellen Probleme jedoch zunächst einmal reflektiert und verstanden werden. Eine landesweite kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform wie vor 40 Jahren steht nicht ins Haus. Diesbezüglich sind die Mandats- und Amtsträger vor Ort zukünftig verstärkt gefordert.

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