Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

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Die Briefwahl macht Wählen am Küchentisch möglich

Marburg 19.3.2011 (pm/red) Der letzte Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der 25. März 2011, 13.00 Uhr. Mit Briefwahl kann, wer am Wahltag verhindert ist an der Urnenwahl teilzunehmen, per Brief wählen. 5.700 wahlberechtigte Marburgerinnen und Marburger haben dabon bis 18. März von der Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.
Briefwahlunterlagen müssen beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Am einfachsten geht dies mit der Wahlbenachrichtigung, auf der ein Antragsformular vorgedruckt ist, und die bereits die persönlichen Daten der oder des Wahlberechtigten enthält.

Antrag zur Briefwahl auf Postweg, Telefax oder per E-Mail

Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde geschickt werden. Der Antrag kann auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief oder Postkarte), durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax und sogar per E-Mail gestellt werden. Damit Antragsteller identifiziert werden können, braucht das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum. Eine zusätzliche genaue Begründung ist nicht erforderlich.
Die Stadt Marburg stellt als Service in ihrem Internetangebot ein elektronisches Formular für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bereit (www.marburg.de). Es können die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt beantragt werden; dabei sollte ein Ausweis mitgeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung zu treffen und den roten Umschlag in eine Wahlurne zu werfen. Telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

  • Wer am 10. April 2011, dem Tag einer möglichen Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters nicht anwesend ist, kann gleichzeitig Briefwahlunterlagen für diese Stichwahl mit beantragen.
  • Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht.
  • Falls für die Antragstellung die Wahlbenachrichtigung benutzt wird, ist darin die Bevollmächtigung vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.
  • Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der 25. März 2011, 13.00 Uhr.
  • Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen.
  • Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beim Wahlamt gestellt werden.

.Das Wahlamt der Universitätsstadt Marburg, Telefon 06421-201724, ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag – Mittwoch von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

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