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DGB Marburg-Biedenkopf: Leistungen für Kinder aus Bildungspaket beantragen

Marburg 14.4.2011 (pm/red) Der DGB Marburg-Biedenkopf informiert, dass einkommensarme Familien nur noch bis Ende April Leistungen aus dem so genannten Bildungspaket rückwirkend zum Jahresbeginn 2011 beantragen können. Danach ist dies nur noch für den laufenden Kalendermonat möglich. Diese Leistungen für Kinder und Jugendliche gelten nicht nur für Familien mit Anspruch auf Hartz IV– oder Sozialhilfeleistungen sondern auch für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Zudem sollten Familien mit einem Einkommen knapp oberhalb der Hartz IV-Bedürftigkeitsgrenze einen Antrag stellen, um prüfen zu lassen, ob sie zumindest die Leistungen aus dem „Bildungspaket“ ganz oder teilweise erhalten können, erläutert der Kreisvorsitzende Pit Metz.

Das so genannte Bildungspaket ist Teil der Neuregelung der Regelsätze im Hartz IV-System. Da die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sich verzögert hatten, müssen die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt werden, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Die beigefügte Übersicht zeigt die Leistungen im Einzelnen.

  • Die Nachzahlung für Januar bis März beträgt pro Kind mindestens 30 Euro (so genannte Teilhabeleistungen).
  • Dazu kommen Leistungen für Mittagessen in Kitas und Schulen (monatlich 26 Euro pro Kind), wenn das Kind eine Einrichtung mit gemeinsamer Mittagsverpflegung besucht hat.
  • In den ersten drei Monaten des Jahres selbst finanzierte Leistungen für Schul- und Kitaausflüge oder Nachhilfeausgaben können auf Antrag rückwirkend erstattet werden.
  • Ausgaben für die Schülerbeförderung von Januar bis März, mit Bus oder Bahn, sind erstattungsfähig. Sie müssen einzeln nachgewiesen werden. Anders als beim gemeinschaftlichen Mittagessen, das nicht ein­zeln dokumentiert werden muss.

Grafik Familie und Hartz IV (Gerd Altmann-moshxl.de - pixelio.de)

Wo die Anträge zu stellen sind

Die Anträge sind für Hartz IV-Empfänger beim Jobcenter, für Sozialhilfeempfänger beim So­zialamt sowie für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen.

Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagempfänger haben anders als Hartz IV- oder Sozialhilfebezieher noch einen Monat länger Zeit, also bis 31. Mai 2011, um rückwirkend die Leistungen zu beantragen.

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Rückwirkende Leistungen Januar bis März werden als Geld ausgezahlt

Abweichend von den ansonsten per Gutschein gewährten Leistungen werden die rückwirkenden Leistungen an die Hilfeempfänger ausgezahlt. Daher wirkt sich schnelles Handeln für die einkommensschwachen Familien direkt im Portemonnaie aus.

“Das so genannte Bildungspaket ist aus unserer Sicht im Umfang nicht ausreichend und mit seinem hohen Verwaltungsaufwand nicht effizient. Besser als ‚Bildungshäppchen’ nur für wenige Kinder sind direkte Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, von der alle Kinder profitieren würden. Jetzt gilt es immerhin, den bestehenden Anspruch für einkommensschwache Familien auch zu nutzen“, sagt DGB Sekretär Ulf Immelt zu den Leistungen des Bildungspaketes.

Ein Musterantrag zur rückwirkenden Beantragung der Leistungen kann auf der Internetseite der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsgruppen abgerufen werden:
http://www.erwerbslos.de /images/stories/dokumente/rechtshilfen/alg_ii_regelleistung_co/musterantrag_nachzahlung.doc

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