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Zum Internationalen Tag gegen Homophobie Forderung zur Gleichbehandlung im Grundgesetz

Marburg 17.5.2011 (pm/red) In 83 Ländern wird Homosexualität immer noch staatlich verfolgt, in sieben Ländern mit dem Tod bestraft. Die Verfolgung gehört zu den eklatanten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Trotzdem verhindere der Bundestag bislang, eine klare Stellungnahme gegen die Diskriminierung wegen sexueller Orientierung ins Grundgesetz aufzunehmen, wird in einer Pressemitteilung von AStA Marburg konstatiert. Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Homophobie fordert der AStA Marburg die Erweiterung des Gleichbehandlungsgebots im Grundgesetz der Bundesrebuplik Deutschland. Am 17. Mai 1990 revidierte die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihr überfälliges Fehlurteil und strich Homosexualität aus ihrem Katalog der Erkrankungen. Darum wird am 17. Mai der Internationale Tag gegen Homophobie begangen. Um 17.50 findet heute eine Kundgebung auf dem Marktplatz statt. Sie wird organisiert von der schwul-lesbischen Initiative Marburg.

Homosexuelle Menschen sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in zahlreichen Ländern Menschenrechtsverbrechen, wie Todesstrafe, Morde, Folter, kriminellen Sanktionen, Polizeigewalt, Vergewaltigung, Schläge und Verschwindenlassen ausgeliefert. Die Prinzipien der allgemeinen Menschenrechtserklärung sind für viele homosexuelle Menschen weltweit lediglich Theorie. In der Europäischen Union steht zwar seit 2009 in der Grundrechtcharta der Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender, doch in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ist das Bewusstsein für die Bedeutung des Diskriminierungsschutzrechts recht wenig entwickelt, wird vom AStA bemängelt. So finde sich bis heute im Bundestag der Bundesrebuplik Deutschland keine parlamentarische Mehrheit, um die Aufnahme des Antidiskriminierungsschutzes auf Grund der Sexuellen Identität im Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern. 65 Jahre nach Kriegsende sei immer noch kein weitgehendes Bewusstsein da, homosexuelle, bisexuelle, transgender und intersexuelle Menschen vor Diskriminierung zu schützen.

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