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Weshalb Geschehnisse in Marburg gerade jetzt eine herausragende Rolle spielen

Marburg 16.8.2011 (red/yb) Wie im Rahmen der Anhörung des Rechtsausschuss des Hessischen Landtags am 10. August 2011 in Wiesbaden nachdrücklich artikuliert wurde, droht dem Handeln der Hessischen Landesregierung und des Hessischen Landtags erneut ein Konflikt mit der Verfassung. Die Landesregierung bemüht sich gerade erst den Auflagen der Karlsruher Verfassungsrichter zu entsprechen.

Pressemitteilung HMWK Nr.128/2011 – 16.08.11 15:22:19:

Ziel ist die weitere Sicherung des Medizinstandorts Mittelhessen
Staatsministerin Kühne-Hörmann begrüßt Gesetzentwurf zum Universitätsklinikum Gießen und Marburg und richtet „Runden Tisch“ ein

Wiesbaden – „Mit diesem Gesetzentwurf wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprochen und gleichzeitig die notwendige Rechtssicherheit für die Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen und Marburg geschaffen. Das stärkt den Medizinstandort Mittelhessen mit seinen Arbeitsplätzen.“ So bewertet Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann die Vorlage der Fraktionen von CDU und FDP. Der Gesetzentwurf soll es den rund 4.600 im Jahr 2005 aus Landesdiensten auf das dann zum 1. Februar 2006 privatisierte Universitätsklinikum übergeleiteten nicht wissenschaftlichen Mitarbeitern ermöglichen, den Fortbestand ihrer arbeitsvertraglichen Bindungen zum Land geltend machen zu können.

Die Ministerin teilte mit, dass bereits ein „Runder Tisch“ für die in Frage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingerichtet worden sei. Teilnehmer dieser Runde, die am gestrigen Montag erstmals zusammengekommen ist, sind der standortübergreifende Gesamtbetriebsrat, die Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter beider Standorte, die Schwerbehindertenvertretung beider Standorte, die Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM), Vertreter der Gewerkschaft ver.di Hessen und Mittelhessen, Vertreter des Personalrats beider Standorte sowie die Personalräte der Universitäten Gießen und Marburg.

„Ziel ist es, nicht zuletzt im Interesse der weiteren Sicherung des Medizinstandorts, dass so viele Beschäftigte wie möglich ihre Zukunft beim Universitätsklinikum Gießen und Marburg sehen. Dazu müssen mit allen Beteiligten vor Ort auch Fragen der wirtschaftlichen Situation der ehemaligen Landesbediensteten besprochen werden“, sagte Kühne-Hörmann. Als erstes positives Signal wertet die Ministerin die Bereitschaft von UKGM und ver.di, trotz des noch laufenden Tarifvertrags neue Verhandlungen aufzunehmen. „Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst wird den Runden Tisch moderierend leiten. Es geht darum, im Interesse der Beschäftigten und des Medizinstandorts Mittelhessen gemeinsam vernünftige und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten“, fügte die Ministerin hinzu.

Das höchste deutsche Gericht habe in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 die Privatisierung grundsätzlich gebilligt und lediglich einen einzelnen Punkt in diesem Verfahren bemängelt, der nun korrigiert werde. „Dass die Privatisierung als solche ein Erfolg ist, hat im vorigen Jahr bereits der Wissenschaftsrat bescheinigt“, sagte Kühne-Hörmann. Das Gremium, das die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung berät, hatte in seinem Gutachten vom Mai 2010 entscheidende Verbesserungen der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die mittelhessische Hochschulmedizin festgestellt und die großen Chancen bestätigt, die mit dem Projekt der Fusion und Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg verbunden sind.

Am 17. August tagt der Wissenschaftsausschuss

Es bleibt abzuwarten, was die heutige Sitzung des zuständigen Ausschuss des Hessischen Landtags erbringt und welche Schritte und Maßnahmen die Hessische Landesregierung den Ausschussmitgliedern vortragen wird, um den Anforderungen des Urteils aus Karlsruhe zu entsprechen. Damit soll fragwürdiger und gegen die Verfassung (Grundgesetz) verstoßender Umgang der damaligen Hessischen Landesregierung der Landtagsmehrheit geheilt werden, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UKGM ihr Recht (zurück) zu geben. (20110817-09-15-CET)

 

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