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MdL Thomas Spies (SPD) wirft Landesregierung unzulänglichen Umgang mit Beschäftigten vor

Marburg 29.9.2011 (pm/red) Thomas Spies, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, hat nach der Anhörung den Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Nachbesserung der mangelhaften Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg als Fortsetzung der Stümperhaftigkeit und des respektlosen Umgangs mit den Beschäftigten des Klinikums gewertet. „Nach der Ohrfeige des Verfassungsgerichts für CDU und FDP wäre das Land gut beraten, endlich die Interessen seiner ehemaligen Beschäftigten im Auge zu behalten“, sagte Spies am Mittwoch in Wiesbaden.

Nach Einschätzung von Spies erzeugt der Gesetzentwurf neue Unsicherheiten und provoziert weitere Rechtsstreitigen, weil er einen Teil der Beschäftigten ausschließe. Auch müsse das Land eine gründliche Beratung ermöglichen, bevor Beschäftigte sich entscheiden. Schließlich seien seit der fehlerhaften und rechtswidrigen Überleitung 6 Jahre vergangen. „Eine Entscheidung kann man erst verlangen, wenn die Beschäftigten ordentlich informiert wurden“, äußerte Spies.

Zudem sei nicht eindeutig gesichert, dass die Rückkehrer zum Land auch dort beschäftigt werden. „Viele Beschäftigte sind ohnehin unkündbar. Um Ungleichbehandlung zu vermeiden und weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, müssen alle Rückkehrer am Klinikum im Rahmen einer Gestellung beschäftigt werden. Genau das muss das Gesetz vorsehen – schließlich wurden die Beschäftigten in ihren Grundrechten verletzt, da hat das Land was gutzumachen“, lautet das Resümee von Spies zu den Stellungnahmen.

Deshalb betrachtet der Landtagsabgeordnete erhebliche Nachbesserungen als notwendig. Es zeige sich erneut, dass die ganze Privatisierung inhaltlich unsinnig und handwerklich stümperhaft gemacht worden. Man müsse zusehen, dass das Beste für die Beschäftigten erreicht werden könne.  Spies kündigte an, dass die SPD-Fraktion mit einem Änderungsantrag zum Gesetz sich für einen angemessenen Umgang mit den Beschäftigten einsetzen werde.

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