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Feuerwerksverbot als Brandschutz am Landgrafenschloss

Marburg 23.12.2011 (pm) Die Philipps-Universität Marburg weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zum Landgrafenschloss verboten ist. Die Universität folgt damit der geltenden Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die in § 23 Abs. 1 das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern untersagt.

Da auch das Landgrafenschloss aus Fachwerkteilen besteht, muss dieses, der Verordnung folgend, ebenso geschützt werden wie die Marburger Oberstadt, für die dieses Verbot bereits seit 2009 gilt. „Raketen, Böller und Funkenflug stellen in der Nähe von Fachwerkbauten unkalkulierbare Brandrisiken dar“, erklärt der Leiter des Dezernats Gebäudemanagement und Technik, Dr. Eckhard Diehl. „In der Vergangenheit sind bereits Raketen in Dachstühle von Gebäuden der Universität eingedrungen und haben nicht unerhebliche Schäden angerichtet.“

Das Verbot gilt für das gesamte Areal des Landgrafenschlosses inklusive der Stipendiatenanstalt. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Besucher, die sich lediglich das Feuerwerk über der Stadt anschauen möchten, sind im Bereich des Landgrafenschlosses selbstverständlich herzlich willkommen.

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