Equal Pay Day am 23. März – Ungleiche Entlohnung führt zu ungleichen Rentenansprüchen
Marburg 22.3.2012 (pm/red) Nicht nur zwischen den aktuellen Verdiensten von Frauen und Männern besteht eine massive Lücke, diese Lücke wird bei den Rentenansprüchen sogar noch größer. Darauf weist die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros anlässlich des Equal Pay Day am Freitag, 23. März, hin. Der Termin des Equal Pay Day steht symbolisch für die Zeit, die Frauen über den Jahreswechsel hinaus länger arbeiten müssten, um an den Vorjahresverdienst der Männer heranzukommen. In Deutschland liegt diese Lohnlücke seit Jahren fast unverändert bei 23 Prozent. Für die gesamt EU war der Equal Pay Day bereits am 2. März (Pay Gap von 17 Prozent). Das zeigt deutlich, wie weit hinten Deutschland bei der Entgeltgleichheit liegt. Im Klartext bedeutet es, dass die gesetzlich festgelegte Gleichberechtigung von Frauen und Männern immer noch nicht in der Realität angekommen ist. Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen.
Warum dies so ist, wurde zahlreich analysiert. Einer der wichtigsten Gründe ist die Aufteilung des Bildungs- und Arbeitsmarktsystems in geschlechtsspezifische Berufe und Branchen. Frauen sind vornehmlich dort tätig, wo schlechtere Verdienst- und Karrierechancen zu finden sind. Ein weiterer Erklärungsansatz für geringere Verdienste von Frauen ist die bestehende geschlechtsspezifische Arbeitsteilung innerhalb der Familien. Frauen übernehmen immer noch die Hauptverantwortung für Haushalt, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Dadurch haben sie mehr und längere Zeiten der Erwerbsunterbrechung und Phasen der Teilzeitarbeit, während Männer diesbezüglich Erwerbsbiografien ohne Unterbrechung durchlaufen.
Die Versorgung über einen männlichen Hauptverdiener ist immer zugleich weniger der Regelfall, die steuerliche Begünstigungen von Minijobs und das Ehegattensplitting setzen aber weiterhin falsche Anreize. Minijobs und geringfügige Beschäftigung führen meist nicht nur in Karrieresackgassen. Sie haben auch massive Konsequenzen für die späteren Rentenbezüge von Frauen. Denn wie der in 2011 veröffentlichte Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt, wird in der Lebenslaufperspektive das ‚Gender Pay Gap‘ zum ‚Gender Pension Gap‘.
Die im Gleichstellungsbericht aufgeführten Daten zeigen, dass Frauen zum Stichtag 31.12.2008 aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 539 Euro im Monat hatten, Männer dagegen 1025 Euro. Somit liegt der ‚Gender Pension Gap‘ mit 47 Prozent wesentlich höher als der Gender Pay Gap mit 23 Prozent. Altersarmut wird damit vorprogrammiert und führt in die Sackgasse, erläutert die Frauenbeauftragte der Universitätsstadt Marburg Christa Winter. Deshalb müssten, wie im Gutachten der Sachverständigenkommission zum Gleichstellungsbericht gefordert, auf gesetzlicher Ebene Fehlanreize, wie zum Beispiel Minijobs, beseitigt und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze angeboten werden.
Gleichzeitig arbeiten die hessischen Frauenbüros in vielen regionalen und lokalen Bündnissen daran mit, bessere Arbeitsbedingungen und Verdienstchancen für Frauen zu schaffen. Auf Landesebene wurde im Februar bei einer großen Tagung mit dem Titel ‚Gemeinsam mehr Bewegen‘ die Vernetzung mit den Jobcentern vorangebracht.
Hintergrundinformation
Die Landesarbeitsgemeinschaft hessischer Frauenbüros ist ein Zusammenschluss kommunaler Frauenbüros, bezogen auf die Arbeit für die Bürgerinnen und für die Gleichstellungsarbeit in den Stadt- und Kreisverwaltungen. Die LAG bezieht Stellung zu Vorhaben und Gesetzesinitiativen der Landesregierung, greift aktuelle Themen und Entwicklungen durch Fachtagungen auf und kooperiert mit einem breiten Netzwerk an Gremien und Verbänden, um Gleichstellungspolitik voran zu bringen.
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