Erholsame Festtage und ein zuversichtliches, gesundes und erfolgreiches 2025
Kultur

Hessische Geschichten

Kassel

Hessen Kassel Heritage

Kunst

Home » Parteien, Stadt Marburg

SPD Stadtverband will Weg für Teilung der Stadträtinnenstelle freimachen

Marburg 9.5.2012 (pm/red) Der Marburger SPD-Stadtverband hat auf seiner jüngsten Vorstandssitzung den Fahrplan zur Teilung der Stadträtinnenstelle von Kerstin Weinbach festgeschrieben, teilt die Partei in einer Presseinformation mit. Die Vorsitzende des Marburger SPD-Stadtverbandes, Marianne Wölk, habe ein entsprechendes Konzept in den letzten Wochen gemeinsam mit dem hauptamtlichen Magistrat und der SPD Fraktion erarbeitet. Demnach soll noch vor der Sommerpause dem Parlament eine Beschlussvorlage vorgelegt werden, die eine Teilung der hauptamtlichen Stelle ermöglicht.

Die Stadtverbandsvorsitzende geht davon aus, dass rechtliche Hürden genommen werden können. „Wir stehen bei unser Stadträtin Weinbach im Wort, zum 1. August 2012 die Teilung der Stelle umgesetzt zu haben. „Paragraph 13, Hessisches Gleichberechtigungsgesetz besagt, die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben steht der Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nicht entgegen.“ Dieses Recht müsse auch einer Wahlbeamtin zustehen.

Weiter wird mitgeteilt, dass die rotgrüne Koalition derzeit gemeinsam einen konkreten Fahrplan erarbeite, wie bis zur Sommerpause eine Stundenreduzierung der Stadträtinnen-Stelle realisiert werden könne. „Wir werden für die Zeit der Teilzeitarbeit von Frau Dr. Weinbach gemeinsam mit dem Regierungspräsidium eine Vertretungsregelung erarbeiten, die die rechtlichen Hürden nehmen kann“ beschreibt Oberbürgermeister Egon Vaupel diesen Weg.

Es sei vorgesehen, eine halbe Stadtratsstelle zu schaffen, der ausschließlich bestimmte Fachbereiche aus dem Dezernat von Weinbach zugeordnet werden können, um diesen aus ihrem Dezernat abgetrennten Teil werde Weinbach entlastet. Für die neue Halbtagsstelle soll es ein eigenes Ausschreibungsverfahren und einen Wahlvorgang durch die Stadtverordnetenversammlung geben.

Ein vom Magistrat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur Teilbarkeit der Stelle hatte als notwendiges Kriterium eine der Wahl vorhergehende Definition als Teil des Ausschreibungsverfahren als Kriterium benannt. Dafür hätte die Stadt Marburg eine juristisch belastbare Lösung zu finden, die nach Aussagen der Partei sich in Arbeit befindet.

Contact Us