Fristverlängerung für ehemalige Landesmitarbeiter des UKGM bis 31. Dezember 2012 wird kommen
Marburg 22.5.2012 (pm/red) Die Erklärungsfrist für Mitarbeiter des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM), die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 ein Rückkehrrecht zum Land Hessen haben, soll um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2012 verlängert werden. Das hat Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann nach intensiver rechtlicher Prüfung heute in Wiesbaden angekündigt. Die Landesregierung werde einem entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag zustimmen.
Im Hinblick auf die Pläne zum Verkauf der Rhön-Klinikum AG (RKA) als dem privaten Eigentümer des Universitätsklinikums Gießen und Marburg an den Helios Konzern soll den Beschäftigten eine Entscheidung aufgrund unklarer Rahmenbedingungen nicht zugemutet werden, sagte die Ministerin. Die Annahmefrist für das offizielle Übernahmeangebot für RKA durch Fresenius läuft am 27. Juni 2012 ab. Zwei Tage später, am 29. Juni 2012, endet nach der gültigen Rechtslage die Frist, innerhalb derer Beschäftigte des Klinikums gegenüber dem Land ihren Rückkehrwunsch erklären müssen.
Diese Situation hatte die SPD-Landtagsfraktion veranlasst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Verlängerung der Erklärungsfrist für die Betroffenen schafft. Angesichts dieser „Ausnahmesituation im Rahmen von Privatisierungen“, wie es die Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums formuliert, sei „das Land im Interesse der Arbeitnehmer“ gefordert gewesen. Die Fristverlängerung sei auch hinsichtlich der Vorgaben Bundesverfassungsgerichts möglich.
Von der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind bis zu 4.622 Beschäftigte betroffen, die im Rahmen des Privatisierungsverfahrens durch das so genannte UK-Gesetz am 1. Juli 2005 zu den damals als Anstalten öffentlichen Rechts geführten Universitätskliniken übergeleitet wurden. Das höchste deutsche Gericht hatte mit seinem Urteil anders lautende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2008 und des Hessischen Landesarbeitsgerichts von 2007 in dieser Sache aufgehoben.
Kühne-Hörmann wies darauf hin, dass sich der Gesamtetriebsrat UKGM, die Betriebsräte der Standorte Gießen und Marburg sowie die Personalräte der Einzelstandorte beim ‚Runden Tisch‘ unter Leitung von Staatssekretär Ingmar Jung am 11. Mai 2012 einstimmig für eine Verlängerung der Erklärungsfrist geäußert hätten. Auf der gleichen Sitzung habe sich auch die Geschäftsführung UKGM einer Verlängerung gegenüber aufgeschlossen gezeigt.