Rechte und Pflichten von Au-pairs und deren Gastfamilien
Marburg 10.7.2012 (pm/red) Da in der Vergangenheit immer wieder sexuelle Belästigungen und Übergriffe an Au-pairs in deutschen Gastfamilien aufgetreten sind, ist es notwendig geworden, darüber aufzuklären. Deswegen war ‚Bekämpfung des Menschenhandels‘ Thema eines Runden Tisches des Hessischen Sozialministeriums am 21. März 2012. Christa Winter nahm für die Hessischen Frauenbüros an diesem Runden Tisch teil. Daraufhin hat das Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg einen Flyer zum Thema ‚Rechte und Pflichten von Au-pairs und deren Gastfamilien‘ erstellt.
Die Ausländerbehörde verteilt diesen Flyer an Familien, die Au-pairs aufnehmen. Die Ausländerbehörde, die die Einreise von Au-pairs kontrolliert als auch den Nachweis über die finanzielle Einkommenssituation der Gastfamilie prüft, eignet sich dafür als Vermittlerin. Sie leitet die Informationen direkt an die Familien und damit auch an die Au-pairs weiter.
Der Flyer behandelt neben den Rechten und Pflichten von Au-pairs nach dem ‚Europäischen Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung‘ auch wichtige Informationen für die Gastfamilien. Er nennt Ansprechpartner/innen und Kontaktadressen bei Verstößen und Notsituationen. Anlaufstelle für Au-pairs ist darüber hinaus auch die Kommune.
Weitere Informationen gibt es bei der Ausländerbehörde und dem Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg
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