Hochschulgesetz regelt Position und Aufgaben des Kanzlers
Marburg 13.9.2012 (red) Im Hessischen Hochschulgesetz finden sich die Regelungen und Bestimmungen zum Kanzler einer Universität. In einem einzigen Paragraphen findet sich bestimmt, welche Aufgaben der Kanzler (die Kanzlerin) einer Universität zu erfüllen hat. Mit Anleihe an die Kommunal-verfassung kann man sagen, dass der Kanzler einem Kämmerer enstprechend zu wirken hat. Er ist also der Verantwortliche für den Haushalt. Hinzu kommen die Aufgaben eines Personal- und Rechtsdezernenten, um weitere Begriffs-anleihen aus der Kommunalverfassung zu nehmen. Wollte man es in die Wirtschaft übertragen, wäre der Kanzler ein CEO ( Chief Executive Officer) nach der Universitäts-präsidentin mit Sitz im Präsidium.
Die Universitätspräsidentin hat für die Berufung das Vorschlagsrecht. Die Berufung soll im Benehmen mit dem Senat verwirklicht werden, womit also dem Senat (nur) gewisse Mitspracherechte zukommen. Als Beamter auf Zeit genießt der Kanzler das Privileg weiter im öffentlichen Dienst weiterbeschäftigt zu werden – in vergleichbarer Position, selbst wenn er vorher nicht im öffentlichen Dienst tätig war.