SPD: Einschränkung von agrar-industrieller Tierhaltung per Baurechtsnovelle durchgesetzt
Marburg/Berlin, 26.4.2013 (pm/red) Die SPD hat nach Angaben der Marburger Bundestagsabgeordneten Sören Bartol, Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion, eine weitgehende Einschränkung der Ansiedlung der gewerblichen Tierhaltung durchgesetzt.
Die SPD hatte ihre Zustimmung zur Novelle des Baugesetzbuches davon abhängig gemacht, dass der Regierungsentwurf entscheidend nachgebessert werde, heißt es in einer Pressemitteilung Bartols. Die Kommunen bekämen nun die Möglichkeit, die Ansiedlung von Intensivtierhaltung über Bebauungspläne sinnvoll steuern oder verhindern zu können.
„Die gesetzliche Privilegierung von agrar-industrieller Tierhaltung ist nicht mehr akzeptabel“, so der heimische Abgeordnete Bartol. Bisher reichte der Bauantrag des Bauwilligen, um eine Planung großer gewerblicher Intensivtierhaltungsanlagen im Gemeindegebiet umzusetzen. Die Kommunen hatten trotz der weitgehenden Auswirkungen auf Umwelt und Lebensqualität keine Einspruchsmöglichkeit. Mit der Neuregelung entfällt die Privilegierung der Tierhaltung im Baurecht schon dann, wenn die unteren Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung erreicht sind. Bartol begrüßt dies: „Die Einschränkung der Intensivtierhaltung ist ein wichtiger Schritt zu einer verbraucherfreundlichen, gesunden und umweltschonenden Fleischerzeugung in bäuerlichen Strukturen.“
Auch die Beseitigung von „Schrottimmobilien“ wird neu geregelt: Die Städte und Gemeinden bekommen eine Handhabe, die Eigentümer an den Beseitigungskosten dieser Schandflecken zu beteiligen.
Nach dem Beschluss im Bauausschuss beschloss am Donnerstag auch der Bundestag die Novelle des Baugesetzbuches fraktionsübergreifend.