Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Thomas Spies: Zur zukünftigen Wohnungspolitik in Hessen

Marburg 26.9.2012 (red) Am 14. September hat auf Einladung der lokalen Agendgruppen Gruppen ein Informationsabend zum Sozialen Wohnungsbau in Marburg stattgefunden. Inbesondere Sprecher dreier Wohnungsbaugesellschaften haben zur Situation in Marburg referiert. Zu diesem Thema hat der zur Veranstaltung verhinderte Landtagsabgeordnete Thomas Spies (SPD) schriftlich eine Stellungnahme übermittelt, worin sich die Sichtweise seiner Partei für Hessen beschrieben findet:

Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen, angemessener Wohnraum in einem  guten Umfeld zu den Grundrechten eines jeden Menschen. Bezahlbarer Wohnraum  und ein gutes soziales Umfeld im Quartier sind deshalb zwei Seiten der gleichen  Medaille. Der soziale Wohnungsbau als zentraler Baustein des vorsorgenden  Sozialstaates leistet hier einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung guter  Lebensbedingungen.   Gute, stabile Wohnumfelder sind ein zentrales Instrument für eine präventive  Sozialpolitik. Sie schaffen sozialen Zusammenhalt und fördern Gemeinsinn und  soziales Verantwortungsbewusstsein. Ein gutes Umfeld beugt zahlreichen sozialen  Problemlagen vor oder hilft bei ihrer Bewältigung.

In vielen Regionen Hessens ist die  Wohnungsversorgung von diesen Ansprüchen zunehmend entfernt. Prekäre  Wohnsituationen, Gettoisierung und Segregation nehmen eher zu.   Auch quantitativ ist der soziale Wohnungsbau unzureichend ausgebaut: Aktuelle  Zahlen belegen, dass in Hessen derzeit nur etwa ein Drittel des Bedarfs von rund  400.000 Sozialwohnungen tatsächlich vorhanden ist. Es besteht ein zusätzlicher  Bedarf von über 270.000 Sozialwohnungen in Hessen.  Seit der Föderalismusreform liegt die Gesetzgebungskompetenzfür den  Wohnungsbau überwiegend bei den Ländern. Das macht eine innovative  hessische  Wohnungspolitik umso dringender, die auch den demographischen und den  Klimawandel beachtet. Wohnungspolitik muss den sozialen Wohnungsbau und den  Mieterschutz regeln und verbessern, die soziale Ausgewogenheit in den Stadtteilen  sichern und neue Akzente in zukunftsweisenden Wohnformen setzen. Hessen  braucht deshalb ein Wohnungsbaugesetz, in dem Wohnen und die damit  verbundenen Fragen (Wohnungsneu- und -umbau, Mieterschutz, energetische  Situation, alternative Wohnmodelle, Finanzierung etc.) umfassend geregelt sind.

Die von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegten ‚Eckpunkte für ein hessisches  Wohnungsbau-förderungsgesetz‘ zeigen auf, mit welchen Bausteinen jedem  Menschen in Hessen ein bedürfnisbefriedigendes Wohnen ermöglicht werden kann  und soll. Die zentralen Punkte dieses Konzeptes sind:

  • 1. Wohnraum für die Haushalte zu schaffen und zu erhalten (Wohnungsumbau),  die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und  auf Unterstützung angewiesen sind. Das Landeswohnungsbauvermögen  bildet dafür eine solide Finanzierungsgrundlage. Es muss in seiner  Funktionsfähigkeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Dazu ist eine  angemessene Finanzausstattung durch die auf das Land Hessen entfallenden  Kompensationszahlungen des Bundes für die Komplementärmittel des Landes  in gleicher Größenordnung notwendig.
  • 2. die Förderung muss am regionalen Bedarf für preiswerten Wohnraum  ausgerichtet werden, wie insbesondere den wirtschaftlichen  Wachstumsregionen und den Universitätsstädten mit ihren angespannten  Wohnungsmärkten.
  • 3. Der Kreis der Anspruchsberechtigten muss ausgeweitet werden So werden  einseitige Miet- und Sozialstrukturen vermieden. Das Recht auf eine  Sozialwohnung  sollten alle Haushalte haben, deren Einkommen um bis zu 50  % über den bisherigen Basiseinkommensgruppen des Bundes liegt. Damit  wird eine weitere Stigmatisierung des sozialen Wohnungsbaus vermieden.   Gleichzeitig wird den 1-2 Personenhaushalten mit Erwerbseinkommen wieder  die Chance eröffnet, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Die  breitere soziale Zusammensetzung trägt zur Stabilisierung von Stadtteilen mit  überforderten Nachbarschaften bei.
  • 4. Die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren soll erhalten und gestärkt  werden. Bei der sozialen Wohnraumförderung und der Sicherung der  Zweckbestimmungen des geförderten Wohnungsbestandes werden  insbesondere Familien und Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, ältere  Menschen und Menschen mit Behinderung unterstützt. Dazu gehört auch  die  Ausweitung eines altersgerechten und barrierefreien Wohnungsangebotes in  den Städten und in jedem Quartier. So können Menschen so lange wie  möglich in ihren Wohnungen bleiben oder zumindest in ihrem Stadtteil bleiben.
  • 5. Die wohnungsnahe Infrastruktur für Jung und Alt muss als gleichberechtigter  Fördergegenstand aufgenommen werden. Dazu gehören  z. B notwendige  Betreuungseinrichtungen für das Wohnen im Alter wie Sozialstation,  Pflegestützpunkte, Gäste-Wohnungen für Angehörige etc.. Auch die  Förderung und Betreuung für Kinder und Jugendliche wie Kindergarten, und  außerschulische Einrichtungen gehören hier her. Sie sollen sowohl bei neuen  Wohnungsbauprojekten als auch der Anpassung der Umstrukturierung von  bestehenden Wohnsiedlungen und Stadtquartieren finanziert werden können.
  • 6. Die energetische Anpassung erfolgt durch eine Verpflichtung zur  energetischen Sanierung bei Neu- und Umbau und deren Förderung. Die mit  Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus finanzierten Neubauprojekte sollen  im Niedrigenergiehaus-Standard oder Passivhaus-Standard ausgeführt  werden damit die Heizkostenbelastung für untere und mittlere  Einkommensgruppen tragbar bleibt.  7. Zu den ökologischen und sozialen Standards gehört auch, dass Fördermittel  des Landes nur für Mietwohnungsbauprojekte gewährt werden sollten, die sich  im Einzugsbereich eines leistungsfähigen ÖPNV-Netzes befinden.
  • 8. Der Mieterschutz wird zentraler Bestandteil des Landesrechts anerkannt. Dies  umfasst auch eine Verbesserung des Kündigungsschutzes und die Höhe der  Umlage im Falle von Modernisierungsmaßnahmen in Wohnungen.
  • 9. Stärkung der kommunalen Wohnungsbauunternehmen. Diese sind Partner  und Akteure der Stadtentwicklung und haben mit ihren Angeboten und  Leistungen eine zentrale Rolle für die Stabilisierung von Stadtteilen mit  besonderen Herausforderungen. Sie dürfen nicht privatisiert werden.

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