Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Zur Fusion der Diakonischen Werke in Hessen und Urteil zum Dritten Weg des Bundesarbeitsgerichts

Marburg 25.11.2012 (yb) In Hessen steht ein Zusammenschluss der Diakonischen Werke Kurhessen-Waldeck und Hessen-Nassau bevor. Damit entsteht ein deutlich größerer Arbeitgeber im Bereich ‚Sozialer Arbeit und Erziehung‘. Beinahe zeitgleich hatte das Bundesarbeitsgericht hatte am 20. November 2012 das besondere Arbeitsrecht der Kirchen teilweise bestätigt. Gleichzeitig wurde jedoch festgeschrieben, dass Kirchenmitarbeiter unter bestimmten Bedingungen erstmals streiken dürfen. Dazu gibt es unterschiedliche Stellungnahmen politischer Parteien.

Tobias Utter, kirchenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, sieht „das kirchliche Arbeitsrecht als Teil der kirchlichen Selbstbestimmung.“ Weiter sagte der CDU-Landtagsabgeordnete: „Die Kirchen sind sich aus ihrem Selbstverständnis heraus der Verantwortung für ihre Mitarbeiter bewusst.“ Das kirchliche Arbeitsrecht, der so genannte ‚Dritte Weg‘ beschreibe das arbeitsrechtliche System der Kirchen. Er sieht durch das aktuelle höchstrichterliche Urteil den rechtlichen Sonderstatus der Kirche als Arbeitgeber gestützt.

Durchaus anders wird das Urteil, zumindest als Teilerfolg im Sinn der Klage, von Seiten der Gewerkschaft verdi gewertet. Das Streikverbot sei vom Tisch. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und ver.di könnten sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend sei, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Die Linkspartei hatte der Diakonie in einem Antrag Lohndumping vorgeworfen. „Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es sollte niemandem vorenthalten werden. Diese generelle Haltung hat das Bundesarbeitsgericht leider nicht eingenommen. Die 1,3 Millionen Beschäftigten könnten daher weiterhin Arbeitnehmer mit beschränkten Rechten sein. Unabhängig von dem Urteil ist der Dritte Weg am Ende, denn die kirchlichen und diakonischen Arbeitgeber agieren mittlerweile wie private Unternehmen. Sie missbrauchen ihr Sonderarbeitsrecht, um sich einen Marktvorteil zu Lasten der Beschäftigten zu verschaffen,“ erklärt der religionspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag Raju Sharma.

Es wird sich in Zukunft erweisen, wie Lohnverhandlungen verlaufen, ob es zu Streiks kommen wird und wie die Ergebnisse aussehen. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen werden einmal mehr die Kräfteverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft, wozu der Organisationsgrad der Beschäftigten nun einmal gehört, darüber bestimmen.

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