DGB: Jobverlust im Landkreis Marburg-Biedenkopf führt häufig zu Armut
Marburg 21.5.2013 (pm/red) 817 Beschäftigte im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind im letzten Jahr nach Verlust ihres Jobs direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Das ergaben regionale Berechnungen des DGB Mittelhessen. Obwohl die betroffenen Personen während ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten, bezogen sie bei ihrem Eintritt in die Arbeitslosigkeit nicht Arbeitslosengeld I, sondern sofort Hartz IV. Darauf verweist der DGB Mittelhessen in einer aktuellen Presseinformation und erläutert Hintergründe.
Der Grund: Bei einigen hat die Zeit ihrer Erwerbstätigkeit nicht ausgereicht, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufzubauen. Andere haben so schlecht verdient, dass sie ergänzend zum Arbeitslosengeld auf Hartz IV angewiesen waren. „Der Weg vom Beschäftigten zum Hartz IV-Empfänger ist für viele sehr kurz geworden“, beklagt deswegen DGB-Kreisvorsitzende Pit Metz. „Unsere Sonderauswertung zeigt, dass zu viele bei eintretender Arbeitslosigkeit durch das Netz der Arbeitslosenversicherung fallen.“
Der DGB verwies dabei auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen. „In bestimmten Branchen wird so schlecht bezahlt, dass die Kollegen häufiger von Hartz IV betroffen sind, als in anderen Branchen“, wird erläutert. So sei das Risiko in der Industrie am niedrigsten, gefolgt vom Gastgewerbe. Bedrückend ist das Armutsrisiko aber insbesondere im Verleihgewerbe. Jeder fünfte Leiharbeiter, der 2012 den Job verloren hatte, musste Hartz IV beantragen und sich vor den Behörden weitgehend „finanziell“ ausziehen. Zwar lägen die Zahlen im Landkreis erfreulicherweise deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, dennoch sei die Situation der Leiharbeitskräfte alles andere als gut. Sie verlören nicht nur schneller den Job als in der Industrie, sie sind auch noch häufiger auf Hartz IV angewiesen.
Für den DGB Mittelhessen müssen unsichere Beschäftigung und Arbeit im Niedriglohnsektor endlich zurückgedrängt werden. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes könne ein erster Schritt sein.