„Die Landesregierung hat nun zu Recht die Quittung erhalten“ – OB Frankfurt, Kassel, Offenbach, Gießen, Hanau und Marburg zur Entscheidung Kommunaler Finanzausgleich
Marburg 24.5.2013 (pm/red) Dass Oberbürgermeister in Hessen Stellung beziehen zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs in Sachen Kommunaler Finanzausgleich, kann nicht überraschen. Wir veröffentlichen nachstehend die Presseerklärung: Die Oberbürgermeister der großen Hessischen Städte Frankfurt, Kassel, Offenbach, Gießen, Hanau und Marburg begrüßten das Urteil des Staatsgerichtshofes vom vergangenen Dienstag in Sachen Kommunaler Finanzausgleich. So erklärte das Gericht den Entzug von ca. 360 Millionen EUR aus dem Kommunalen Finanzausgleich für verfassungswidrig. Die OB´s sahen sich insofern in ihrer Forderung nach einer verbesserten Finanzausstattung der Hessischen Kommunen bestätigt.
„Es ist gut, dass dieser bisher noch nie dagewesene Griff in die kommunalen Taschen, der auf massiven Widerstand der kommunalen Familie gestoßen ist, jetzt korrigiert wird“, so der Kasseler Oberbürgermeister Bertram Hilgen. Sein Hanauer Amtskollege Claus Kaminsky ergänzte: „Die Hessischen Kommunen erhalten ca. 600 EUR pro Einwohner aus dem KFA. Die beiden anderen ‚Geberländer’ Baden Württemberg und Bayern geben ihren Kommunen hingegen 800 EUR. Dieser Vergleich zeigt eindeutig, wie wir von Wiesbaden alleine gelassen werden.“
Der Entzug der 360 Mio. EUR aus dem KFA sei der negative Höhepunkt dieser Politik gegen die Kommunen gewesen und hier müsse die Landesregierung nun glücklicherweise einen herben Dämpfer einstecken. „Wir Kommunen sind es, die die soziale, verkehrliche und gesellschaftliche Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger bereit stellen. Hier in unseren Städten leben die Menschen, hier besuchen sie die Kurse der Volkshochschulen, nehmen die Betreuungsangebote für ihre Kinder wahr oder gehen ins Theater. Der Staatsgerichtshof hat eindeutig gesagt, dass unsere freiwilligen Leistungen eben keine ‚Luxusleistungen’ darstellen, sondern zur Daseinsfürsorge gehören und genau deshalb brauchen wir eine ausreichende Finanzausstattung für die Hessischen Kommunen“, erläuterte Gießens Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz.
Die OBs sahen übereinstimmend nun das Land in der Pflicht, zeitnah den vom Staatsgerichtshof attestierten verfassungswidrigen Zustand zu beheben und nicht – wie es das Gericht ermöglicht hat – eine Änderung bis 2016 hinauszuzögern. „Statt eine echte Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Angriff zu nehmen und den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen zu ermitteln, ist die Landesregierung den für sie bequemsten Weg gegangen: pauschale Kürzungen, die nicht nachvollziehbar sind und Städte und Gemeinden im Mark treffen. Dafür hat die Landesregierung nun zu Recht die Quittung erhalten, und diesen Missstand muss sie rasch beheben“, so Egon Vaupel, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg. „Wir wollen und können nicht bis zum Jahr 2016 warten, bis der KFA wieder aufgestockt wird. Wir arbeiten am Rande unserer Leistungsfähigkeit und müssen uns tagtäglich nach der Decke strecken. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der behoben werden muss – im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger“, gab Offenbachs Oberbürgermeister Horst Schneider zu bedenken.
Auch sind sich die Stadtoberhäupter einig, dass das Land nun in einen intensiven Dialog mit den Hessischen Kommunen eintreten muss, um den wirklichen Finanzbedarf der Kommunalen Familie zu ermitteln. „Wir verlangen vom Land eine echte, eine belastbare und vor allem eine realistische Berechnung unseres Finanzbedarfes und keine politischen Spielereien. Denn letztlich sind nicht die Kommunen die Leittragenden einer mangelhaften Finanzausstattung sondern die Bürgerinnen und Bürger. Das wollen wir mit allen Mitteln vermeiden“, sagte der Frankfurter OB Peter Feldmann.
Offenbach Oberbürgermeister Horst Schneider verwies darauf, dass in Hessen die Kluft zwischen reichen und armen Kommunen immer größer werde. „Diese zunehmenden regionalen Disparitäten bedrohen das Erfolgsmodell der Bundesrepublik. Die Teilhabechance aller an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung muss ein zentrales Ziel für einen neuen KFA sein“.
Schneider forderte deshalb einen passgenauen KFA in Hessen, der die Mittel insbesondere dorthin lenke, wo sie dringend benötigt werden. Die juristische Niederlage des Landes sieht Schneider daher als „Chance für die Kommunen, wenn das Land seiner Verantwortung nunmehr gerecht wird und eine verfassungskonforme Reform des kommunalen Finanzausgleichs angeht.“ Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass „die chronisch unterfinanzierten Kommunen dringend auf eine deutliche Entlastung bei den Sozialausgaben angewiesen sind.“
Abschließend gaben sich die OBs gesprächsbereit gegenüber dem Land, in sachlich konstruktiven Gesprächen zu einem guten, für die Menschen tragfähigen Ergebnis zu kommen.