Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Marburg – Im Stadtteil Richtsberg geht es weiter
Marburg 14.6.2013 (pm/red) Für die Universitätsstadt Marburg ist vorgesehen, stadtweit alle Wohngebiete als Tempo 30-Zonen zu beschildern.
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo 30-Zonen jedoch nicht auf klassifizierten Landes- oder Kreisstraßen eingerichtet werden.
Die Umsetzung in den 15 ‚kleineren Stadtteilen‘ ist im Jahr 2012 geleistet worden, berichtet die Stadt.
In der vergangenen Woche wurden im Stadtteil Richtsberg in den Straßen Friedrich-Ebert-Straße, Berliner Straße, Leipziger Straße, ‚Am Richtsberg‘, Sudetenstraße, Karlsbader Weg und ‚In der Badestube‘ und den davon abzweigende Nebenstraßen Tempo 30-Zonen eingerichtet. Der Beginn der Zonen wird jeweils durch große, gut sichtbare Verkehrszeichen gekennzeichnet. Um die Erkennbarkeit für die Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen, sollen demnächst zusätzliche Markierungen ’30‘ auf der Fahrbahn aufgetragen werden.
Um zu erreichen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch eingehalten wird, gilt in Tempo 30-Zonen grundsätzlich die Vorfahrtregelung rechts vor links.
Für die Stadtteile Cappel, Ockershausen, Marbach und Wehrda und in der Kernstadt ist die Einrichtung von weiteren Tempo 30-Zonen im Laufe dieses Jahres vorgesehen.