SPD legt Gesetzentwurf zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz vor
Marburg 22.6.2013 (yb) Die Gleichberechtigung von Frauen, wenn es den Frauenanteil in Führungspositionen oder Fragen gleicher Entlohnung betrifft, ist zweifellos ebenso anhaltend ungelöstes Problem wie Anliegen in der Gesellschaft. Dass dicht vor der Landtagswahl eine parteipolitische Initiative mit einen kompletten Gesetzentwurf im Gepäck präsentiert wird, kann gleichwohl überraschen. Zu einer ‚Anhörung von unten‘ des Gesetzentwurfes der SPD-Fraktion zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) waren am 20. Juni Frauenbeauftrage und Gleichstellungsbeauftragte aus Marburg-Biedenkopf eingeladen. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Lisa Gnadl, war auf Einladung ihres Marburger Kollegen Thomas Spies zur Vorstellung der SPD-Initiative zum Gespräch gekommen.
Gnadl erläutert in ihrer Einführung, dass Hessen „ein Entwicklungsland beim Thema Gleichstellung von Frauen und Männern“ sei. Das Land schneide im Vergleich der Bundesländer besonders schlecht ab, indem hier „gerade einmal 9 Prozent der Führungspositionen in Verwaltungen von Frauen besetzt sind“, so Gnadl. Das geltende Gleichberechtigungsgesetz sei an vielen Stellen ausgehöhlt und laufe zum Jahresende aus. Der von ihr vorgestellte Gesetzentwurf stelle sich den Problemen, wolle die dringend erforderliche Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes angehen. Durch die Stärkung der Position der Frauenbeauftragten, dazu zeitgemäße Klage- und Sanktionsmöglichkeiten, sollen Standards zur Durchsetzung der Gleichstellung geschaffen werden.
In der Diskussion mit anwesenden kommunalen Frauenbeauftragten und der Universität fand der SPD-Entwurf ein breites Echo. Thematisiert wurde der Vorschlag zur Einrichtung einer Gleichsstellungsbeauftragten durch den Landtag. Eine zentrale, unabhängige Stelle könnte im Land beratend und unterstützend wirken. Zur Ausstattung sollen 1,5 Millionen Euro jährlicher Etat gehören. Ein Anhörungsrecht, ähnlich dem Datenschutzbeauftragten, würde dafür eine entsprechende Verankerung eröffnen.
Zum Status und Mandat der Frauenbeauftragten wurde die Frage nach deren Bestellung per Wahl (durch Kommunale Parlamente?) angesprochen. Tätige Frauenbeauftragte stellten ein solches Verfahren in Frage. Insgesamt wurde anschaulich, dass in vielen öffentlichen Bereichen, wie etwa Universitäten und Hochschulen, bei staatlichen Schulämtern oder bei der Polizei je spezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Es bleibt für die Anliegen zur Durchsetzung tatsächlicher Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen in den Bereichen öffentlicher Verwaltung viel zu tun. Der SPD-Gesetzentwurf kann die Diskussion dazu befördern. Ein neues Gesetz wird nach der Landtagswahl anzugehen sein.