VGH bestätigt: Marktfrühschoppen kann am 7. Juli stattfinden
Marburg 5.7.2012 (pm/red) Nach einem unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom heutigen Tag hat der Magistrat der Stadt Marburg die Genehmigung für den ‚Marktfrühschoppen‘ am Sonntag, 7. Juli, zu erteilen. Die Beschwerde der Stadt Marburg gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 1. Juli 2013 wurde damit zurückgewiesen, wie eine Pressemitteilung des Kassler Gerichts informiert.
Der Marktfrühschoppenverein hatte gegen einen ablehnende Bescheid zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Gießen gestellt. Dem waren umfangreiche Diskussionen vorausgegangen. Am 22. März 2013 hatte die Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, Marburger Linke und Piratenpartei den Beschluss gefasst, dass die Veranstaltung nicht stattfinden soll. Begründet wurde dies mit der zu erwartenden Teilnahme rechtsextremer Burschenschaftler und dem Rufschaden, der damit für die Stadt Marburg entstehen würde.
Zwischenzeitlich wurde vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept vorgelegt, außerdem hat man sich von den betreffenden rechtsextremen Gruppierungen distanziert. Dem Antrag zur Erteilung einer Sondernutzung hatte das Verwaltungsgericht in Gießen per Beschluss vom 1. Juli 2013 entsprochen. Wie das Verwaltungsgericht in Gießen, sieht er Hessische Verwaltungsgerichtshof „keinen rechtlichen Grund, die beantragte Sondernutzungserlaubnis nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes zu versagen.“ Wenn ein unfriedlicher Verlauf befürchtet werde, müsse um entsprechende Maßnahmen der Ordnungs- und Polizeibehörden nachgesucht werden.
Der AStA Marburg ruft zur Teilnahme an einer Protestveranstaltung des DGB am Samstag, 6 Juli – 12 Uhr, auf dem Marktplatz auf. Für Sonntag werden Flashmobs „in Marktplatznähe“ seitens des AStA angekündigt. Von Seiten der Polizei sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angekündigt.