Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Poker um Partikeltherapie in Marburg – Kontrakte, Kautelen und briefliche Konversationen

DBAX-0822-PartikelZentrumMarburg 140430 (yb) Mit dem heutigen Tag läuft die bereits verlängerte Nachfrist aus, die das Land Hessen der Rhön Klinikum AG eingeräumt hatte, um die Partikeltherapieanlage am Uniklinikum Marburg in Betrieb zu nehmen. Andernfalls werde eine Klage des Landes Hessen eingereicht, auf der Grundlage der Verträge zur Privatisierung des Klinikums, in denen sich die Rhön Klinikum AG (RAG) verpflichtet hatte eine Partikeltherapieanlage in Marburg zu betreiben. Dabei geht es um 100 Millionen Konsortialstrafe, die dann der RAG ins Haus stehen, wenn die Partikeltherapie in Marburg nicht in Betrieb geht. In den letzten Tagen gibt es angestrengte Bemühungen seitens der Hessischen Landesregierung und der RAG in Richtung Öffentlichkeit. Briefe wurde geschrieben, Positionen und Verhandlungsoptionen ausgetauscht, um der Öffentlichkeit Betriebsamkeit zu vermitteln. Konkret ist dabei gar nichts. Der Vorstandsvorsitzende Martin Siebert von Rhön versendete ein ellenlanges Schreiben an die Landesregierung. Darin finden sich ein Betreibermodell mit dem Universitätsklinkum Heidelberg benannt. Die Gründung einer „Marburger Ionenstrahl Betriebsgesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mbH“ (MIT) wird angekündigt. Wer freilich nach einer klaren Aussage zur Inbetriebnahme sucht, wird nicht fündig.

Was tun, wenn es an klaren Aussagen und Fakten mangelt. Dann muss eben der Sachstand kunstvoll kommuniziert werden. So verfährt man bei der Landesregierung und nutzt dafür den neuen Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) als ausführendes Organ. Der Witz dabei ist, dass am Vortag der Fristverstreichung am heutigen 30. April 2014 viel Geschriebenes und Verlautbartes versendet wurde und zugleich dabei klar war, dass es keine Klarheit gibt. Dann muss man eben kunstvoll formulieren, Andeutungen zum Ausdruck bringen, um am Ende mehr oder weniger verbindlich weiter zu drohen, dass eine Klage im Raum stehe.

So endet denn die Pressemitteilung des Wissenschaftsministers mit der Aussage: „Die morgige Stellungnahme der Rhön Klinikum AG muss ein klares Bekenntnis zur Inbetriebnahme der Partikeltherapieanlage am Standort Marburg beinhalten. Nur unter dieser Voraussetzung wäre das Land bereit, vorläufig auf die Einreichung der Klageschrift zu verzichten, bis die Verträge gezeichnet und dem Ministerium zur Prüfung vorgelegt werden.
So etwas nennt man wohl eine Beruhigungspille. Doch warum das Land nur „vorläufig auf die Einreichung der Klageschrift“ verzichten will, muss sogleich als Frage gestellt werden. Wenn bei der Hauptversammlung der RAG am 30. April in der Angelegenheit klar Schiff gemacht würde, würde für die 100-Millionen-Klage des Landes die Grundlage und Notwendigkeit entfallen. Warum also ein „vorläufig“ in der Aussage des zuständigen Ministers?

Wohl zum Beweis eigener Tätigkeit übersendete das Wissenschaftsministerium ein Schreiben des Ministerpräsidenten vom 29. April an Vorstandsvorsitzenden Siebert. Auch darin findet sich neben allerlei wohlklingenden Wünschen der Hinweis auf die Klage des Landes: „Erst in Kombination aus Ihrem Schreiben, den Gremienbeschlüssen RKA sowie den Verlautbarungen auf der Bilanzpressekonferenz wird es dem Land möglich sein zu entscheiden, inwiefern die Klage am 2.Mai rechtsanhängig gemacht wird. Sofern die Finalisierung dementsprechend bekräftigt wird, könnte das Land vorläufig auf die Einreichung der Klageschrift verzichten. Ich bitte um Verständnis, dass ein möglicher Klageverzicht erst nach Zeichnung der angekündigten Verträge und Regelungsabsprachen sowie Vorlage derselben an das Land beurteilt und ausgesprochen werden kann.

Damit ist derzeit also klar, dass nichts klar ist bezüglich der Inbetriebnahme der HiTec-Analge auf den Lahnbergen zur Krebstherapie. Dass ein Rückkauf der Anlage von der Siemens AG vorgesehen ist, teilte Rhönvorstand Siebert in einem vielseitigen Schreiben an den Ministerpräsidenten am 25. April mit. Dazu übermittelte er allerhand Einzelheiten von den Verhandlungsergebnissen, denen jedoch allesamt die Vertragsreife und vor allem die Unterschrift fehlt.

So berichtet Siebert, dass vorgesehen sei dem Uniklinikum Heidelberg die Verantwortung sehr weitgehend zu übertragen: „Das Universitätsklinikum Heidelberg – erklärt sich u.a. bereit, die organisatorische, medizinische und technische Verantwortung für den Betrieb der MIT GmbH und damit auch für die Behandlung der Patienten zu übernehmen„, findet sich ausgeführt. Kein Wort von der diesbezüglichen Einbindung der RAG. Kein Wort zu der Einbeziehung der Marburger Hochschulmedizin und damit der Philipps-Universität an dieser Stelle. Entsteht mit dem MIT-Betreibermodell also eine Filiale des Heidelberger Uniklinikums in Marburg?

Dass die Uni Marburg und deren medizinische Fakultät außen vor ist, erhellt aus einer anderen Aussage im Schreiben von Siebert: „Präklinische F+E-Aktivitäten: – sofern die Universität MR und andere Forschungseinrichtungen die Kosten für die Forschungsstrahlzeit an die MIT erstatten, stellt MIT Strahlzeit außerhalb der klinischen Nutzung bzw. der Qualitätssicherung zur Verfügung.“ Nur gegen Bezahlung, genannt Kostenerstattung, können demnach Marburger Mediziner im Rahmen von Forschung und Entwicklung „Strahlzeit außerhalb der klinischen Nutzung“ erhalten. Ob sie dann mit ‚Testpersonen‘ eigene Daten erheben und so Erfahrungen gewinnen sollen, findet sich nicht ausgeführt. Offenbar soll die Wissenschaft und Forschung für die Betreibergesellschaft eine zusätzliche Einnahmequelle schaffen.

Bekanntlich ist die längst gebaute Anlage von Rhön Klinikum nicht in Betrieb genommen worden, weil ein „wirtschaftlicher Betrieb“ nicht möglich sei. So könnte das jetzt avisierte Betreibermodell mit der Abtrennung der Wissenschaft und Forschung vom medizinischen Betrieb zur Behandlung von Krebspatienten eine veränderte Kalkulation eröffnen. Die Behandlung zahlen die Krankenkassen oder Patienten selbst. Für Forschung muss die Uni Marburg gesondert berappen.

Damit steht zum heutigen Stichtag lediglich fest, dass Vieles und Entscheidendes nicht fest steht. Rhön laviert und die Landesregierung spielt mit. Es soll auf Aussagen in der heutigen Hauptversammlung der Rhön-Aktionäre ankommen, wurde mitgeteilt. Doch dort werden keine Verträge geschlossen. Dort geht es um den ‚Shareholder Value‘, um Rendite und Profit. Ein Ende des Elends mit der Privatisierung des Marburger Uniklinikums ist also mitnichten in Sicht. Verträge und Vertragsbestimmungen, Kontrakte und Kautelen taugen gar nichts, wenn sie nicht unterschrieben werden und keine stimmigen Regelungen in sich tragen. Danach sieht es derzeit leider aus.

Übrigens, es gibt auch eine Aussage zum möglichen Beginn der Behandlung von Patienten.“…die ersten Patientenbehandlungen können aus Sicht des Universitätklinkums Heidelberg und der MIT GmbH im Jahr 2015 beginnen. Damit können die therapeutischen Anwendungen nach heutiger Einschätzung in der zweiten Jahreshälfte 2015 starten.“
Alleine bis dahin fließt noch viel Wasser die Lahn und den Neckar runter. Das Pokerspiel um die Partikeltherapie ist längst nicht zu Ende. Und klare Positionierung der Landesregierung ist nicht in Sicht. Verstreichen der verlängerten Nachfrist hin oder her – eine Klage zur Durchsetzung der Interessen des Landes kommt vielleicht auch nicht.

—>: Partikeltherapie: Hinhaltetaktik der Rhön AG liegt auf dem Tisch

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