Studium Generale zur Geschichte der Marburger Universität ab 30. April

16.04.20225 (pm/red) Im Sommersemester 2025 bringt das Studium Generale der Philipps-Universitä unter dem Titel „Universität – wozu?“ als Leitfrage eine Vortragsreihe als Zeitreise durch die Geschichte der Marburger Universität. In 2027 kann die Philipps-Universität ihr …

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DGB zum TTIP: Arbeitnehmerrechte sind nicht verhandelbar

140513 Das geplante transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) gerät zunehmend in die öffentliche Kritik. Auch der DGB stellt sich dazu kritisch und fordert, einen besseren Schutz von Arbeitnehmerrechten festzuschreiben. „Einen Abbau von geltenden Arbeits- und Sozialstandards darf es nicht geben,“ sagt DGB-Kreisvorsitzender Pit Metz.

Die ILO-Kernarbeitsnormen müssten eine wesentlich größere Rolle spielen, als das bisher der Fall ist. „Die Kernarbeitsnormen verbieten Zwangsarbeit, Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie Kinderarbeit. Darüber hinaus gewähren sie das Recht auf gewerkschaftliche Organisation, Tarifverhandlungen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit (Equal Pay). Die letzten beiden Punkte haben die USA in den Verhandlungen jedoch ausgeschlossen“, so Metz.

Nach Ansicht des DGB dürfen Dienstleistungsmärkte keiner weiteren Liberalisierung preisgegeben werden. „Alle öffentlichen Dienstleistungen müssen komplett aus den Verhandlungen genommen werden. Dazu gehören Bildung, Gesundheitsversorgung, soziale Dienste, Wasserversorgung, Postdienstleistungen, Kultur und der öffentliche Nahverkehr.“

Ein umfassendes Klagerecht für Investoren lehne der DGB ebenfalls ab. Unternehmen würden nach den bisherigen Plänen die Möglichkeit erhalten, gegen Regierungen zu klagen, wenn sie sich durch beschlossene Gesetze und Regeln bedroht sehen. Der DGB fordere die EU außerdem auf, ausländischen Investoren keine Möglichkeit zu geben, Verfahren vor nichtstaatlichen Schiedsgerichten anzurufen.

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