Verkürzte Tempo-30-Regelung im Wehrdaer Weg
140612 Die Stadt informiert, dass nach einer Überprüfung der Zulässigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Wehrdaer Weg der Verkehrsminister des Landes Hessen verfügt hat, die bisher vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung im Wehrdaer Weg auf den Bereich zwischen Hessenmühle und Haus Nr. 38/38a zu verkürzen. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und nach aktueller Rechtsprechung ist nach Abwägung aller Belange und bei wohlwollender Betrachtung eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich aufgrund der besonderen Gefahrenlage gerechtfertigt. Die Änderung der Beschilderung soll zeitnah erfolgen. Nach einer Übergangszeit von ca. einem Monat soll dann die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden.