Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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BUND positioniert sich in Offenem Brief zur Windkraftnutzung im Landkreis

dbax0820-Windrad drehend140617 bDer Kreisverband Marburg-Biedenkopf des Bund für Umwelt- und Naturschutz Hessen – BUND – unterstützt nachdrücklich den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung im Landkreis. Diese bilde das entscheidende Rückgrat der von allen Parteien getragenen energiepolitischen Zielsetzung, die Treibhausgase, die in unserem Landkreis entstehen, bis 2050 um 95 Prozent zu senken, wie dies im Masterplan Klimaschutz des Landkreises forumliert ist. Der BUND verweist darauf, dass die Stromerzeugung aus Windkraft im Binnenland derzeit nach Mengenpotential, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit die günstigste Form der alternativen Stromerzeugung darstellt. Insbesondere hinsichtlich ihrer Erzeugungskosten sei sie der Offshore-Gewinnung weit überlegen und deshalb das entscheidende Standbein einer verbraucherfreundlichen Gestaltung der Energiewende. Der BUND KV MR-BID fordert deshalb die den Landkreis vertretenden Bundestagsabgeordneten Dr. Stefan Heck, CDU, und Sören Bartol, SPD, mit Nachdruck auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die von Bundeswirtschaftsminister Gabriel intendierte Strangulierung der Windkraftnutzung im Binnenland zu unterbinden.

Die naturschutzfachlichen Problemstellungen der Windkraftnutzung hätten davon auszugehen, dass die optimalen Windkraftstandorte im Landkreis überwiegend auf den Höhenlagen großflächiger Waldkomplexe liegen, teilt der BUND dazu mit. Die Nutzung dieser ertragreichsten Standorte sei grundsätzlich anzustreben, denn je höher der Stromertrag je Standort, desto weniger Anlagen und damit Natureingriffe werden benötigt, um die notwendigen Mengenziele an Windstrom zu erfüllen.

Die Platzierung von Windkraftanlagen innerhalb größerer Waldkomplexe entschärfe weitgehend das bundesweit bedeutsame Gefährdungsrisiko für den Roten Milan. Dieser Greifvogel baut seinen Horst in der Waldrandzone und hat ansonsten seinen Lebensraum in der offenen Feldflur. Es könne davon ausgegangen werden, dass die einschlägige bundesweite Schlagopferstatistik für den Roten Milan weitestgehend Totfunde aus dem Offenland repräsentiert, nachdem die Windkraftnutzung im Wald sich erst in den Anfängen ihrer Entwicklung befindet.

Das zweite zentrale Problemfeld der Windkraftnutzung sei der zwingend gebotene Schutz der Fledermauspopulationen. Hier ist Fledermaus nicht gleich Fledermaus. Aufgrund des Flugverhaltens sind die verschiedenen Arten durch Rotorschlag unterschiedlich gefährdet. Die in der Natura 2000-Verordnung für das FFH-Gebiet ‚Lahnhänge zwischen Marburg und Biedenkopf‘ ausdrücklich im Schutzzweck aufgeführten Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr werden in einer dreistufigen Bewertungsskala für das Schlagopferrisiko der niedrigsten Gefährdungsstufe 1 zugeordnet. Die zentrale Schlagopferstatistik für Deutschland dokumentiert einen einzigen Totfund der Mopsfledermaus.

Der BUND Kreisverband erwartet, dass seitens der Zulassungsbehörden bezüglich des Fledemausschutzes und der weiteren umfangreichen naturschutzfachlichen Belange bei Windkraftanlagen adäquate Anforderungen gestellt werden, wie dies bei anderen Eingriffen in Natur und Landschaft der behördlichen Praxis entspricht. Er verweist dazu auf das Verfahren zum Bau der A 49 im Abschnitt zwischen Stadtallendorf und Feldatal. Der Konfliktfall der Existenz eines Fledermausvorkommens in direkter Nachbarschaft der Trasse wurde mit Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichtes im Klageverfahren von BUND/Nabu ausgeräumt durch Hinweis der Planungsbehörde auf vorgesehene technische Schutzmaßnahmen.

Der BUND Kreisverband MR-BID lehnt den Bau von Windkraftanlagen in den klassischen nach deutschem Recht ausgewiesenen Naturschutzgebieten ab. Dies gilt demgegenüber nicht in grundsätzlich gleicher Weise für die nach Europarecht ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete. Insbesondere in den großflächig abgegrenzten Schutzgebieten weist die naturräumliche Qualität ggf. sehr hohe Unterschiede auf. Dies gilt beispielhaft für das knapp 10.000 Hektar große FFH-Gebiet ‚Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg‘ und hier für den Teilraum des Wollenberg im Raum Lahntal/Wetter. Aufgrund der forstlichen Nutzungsgeschichte sind die Lagen des Wollenberg ab etwa 400 m Höhe mit ihren flachgründigen ertragsarmen Standorten weitestgehend in Nadelwälder aus Fichte, Kiefer, Lärche und in neuerer Zeit verstärkt der standortfremden Douglasie umgewandelt worden. Insbesondere wurden auch die Windwurfflächen aus jüngerer Zeit vorzugsweise mit dieser ökologisch wertlosen Zielbaumart aufgeforstet.

Durch die derzeit im Genehmigungsverfahren befindliche Planung eines Windparks werde der in der Natura 2000-Verordnung für dieses Gebiet verankerte Schutzzweck zur Erhaltung ökologisch wertvoller Buchen-, Eichen- und Schlucht-Hang-Mischwälder an keiner Stelle substantiell tangiert.

Nach Auffassung des BUND müssen Natureingriffe durch Windkraftanlagen im Wald neben der Leistung von Ersatzaufforstungen für die Rodungsfläche durch gezielte Maßnahmen ausgeglichen werden, mit denen speziell der Biotopwert des Waldes im entsprechenden Bereich dauerhaft verbessert wird. Eine besonders biotopwirksame Aufwertung sieht der BUND in der um Jahrzehnte über das derzeit praktizierte Nutzungsalter hinaus erfolgenden Verschiebung des Nutzungszeitpunktes von Laubwäldern insbesondere von Eiche und Buche. Zusätzlich seien Flächen dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen. Im Hinblick auf die hohen Pachterlöse für die Windkraftstandorte könnten dem Waldbesitzer derartige Einschränkungen seiner forstlichen Nutzug ohne weiteres zugemutet werden. Insgesamt können auf diese Weise Teile der Wälder zu einem gegenüber der derzeitigen Struktur dauerhaft höheren Biotopwert entwickelt werden.

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