Teilhabe nicht in Pflege und Sozialhilfe verschieben – Kritik von Bundesvereinigung Lebenshilfe
Marburg 31.5.2016 (pm/red) „Menschen mit Behinderung sind Versicherte in der Pflegeversicherung und müssen daher vollen Zugang zu ihren Leistungen haben“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Es ist überaus enttäuschend, dass erneut die Chance einer umfassenden Regelung der Schnittstelle verpasst wurde. Mit dem geplanten Pflegestärkungsgesetz III wird nicht nur die defizitäre Regelung im stationären Bereich fortgeschrieben, sondern zusätzlich die Situation im ambulanten Bereich verschlechtert.“
Für die Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege gilt: Menschen mit Behinderung sind häufig auf beide Leistungen angewiesen. Die Eingliederungshilfe sichert die Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft ab, daher ist sie die umfassendere Leistung. Grundlage für die Teilhabe ist, Pflegebedarfe zu decken, daher muss der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung bestehen.
Bisher können Menschen mit Behinderung, die allein oder zu mehreren in einer Wohnung wohnen, neben Eingliederungshilfe auch Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Der Umfang richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Zukünftig droht unter anderem durch unklare Regelungen, dass Leistungen für behinderte Menschen vermehrt in die Sozialhilfe verschoben werden – dies widerspricht dem Grundsatz, dass Teilhabe vor Pflege geht.
„Im Pflegestärkungsgesetz ebenso wie im geplanten Bundesteilhabegesetz wurde versäumt, die Schnittstelle eindeutig zu regeln. Damit drohen viele Streitigkeiten vor Ort, wer nun die Unterstützung für Menschen mit Behinderung übernimmt. Das ist nicht zukunftsweisend, sondern eine Zumutung für die betroffenen Menschen“, kritisiert Ulla Schmidt.