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Altenhilfe für den Standort Richtsberg – Oberbürgermeister präsentierte zwei Modelle

Das Altenwohnheim am Richtsberg ist in die Jahre gekommen. Sternbald-foto Hartwig Bambey

Das Altenwohnheim am Richtsberg ist in die Jahre gekommen. Sternbald-Foto Hartwig Bambey

Marburg 6.9.2016 (red) Die Zukunft der (stationären) Altenhilfe im Marburger Richtsberg ist unklar, nachdem das in jahrelangen Diskussionen, Abstimmungen, Gutachten und Meinungsbildung mühsam entwickelte Konzept mangels Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörde gescheitert ist. Alles zurück auf Null, wurde daher in diesen Tagen verlautbart und eine Bürgerversammlung einberufen. Vor rund 80 ZuhörerInnen stellte Oberbürgermeister Spies zwei Lösungsvarianten vor und betonte, dass der Standort Richtsberg bleibt in jedem Fall erhalten bleiben solle.  

Ziel der Planung sei eine zukunftsweisende Altenhilfe am Richtsberg mit Lösungen, „die möglichst dicht an das Wohnen zu Hause herankommen“ solle, betonte Spies. Um das 1975 errichtete, siebenstöckige und dringend sanierungsbedürftige Altenzentrum in der Sudetenstraße mit seinen 83 Plätzen zu modernisieren, beschloss die Stadtverordnetenversammlung 2015 das „Marburger Modell“. Danach sollten auf vier Stockwerken des Altenzentrums jeweils zwölf Plätze nach dem Prinzip der Hausgemeinschaften sowie sieben bis acht klassische, stationäre Plätze für Bewohnerinnen  und Bewohner mit intensiverem Pflegebedarf pro Etage entstehen – insgesamt also 76 bis 80 Plätze.

Allerdings genehmigte die zuständige Betreuungs- und Pflegeaufsicht des Regierungspräsidiums dieses Konzept so nicht, weil nach ihren Auflagen sowohl die Funktionsräume als auch das Personal für stationäre Pflegebereiche einerseits und Hausgemeinschaften andererseits strenger getrennt werden müssen, so die Information dazu von der Stadt Marburg.

In einer Alternative würden sich Hausgemeinschaften und Pflegeplätze auf sechs statt bisher vier Etagen verteilen – die Etagen 1 bis 4 beherbergten dann die Hausgemeinschaften mit ihren je zwölf Plätzen sowie in einem extra Block. Daneben je acht normale Mietwohnungen pro Stockwerk. Die Etagen 5 und 6 würden klar abgegrenzt mit je 20 Plätzen der klassischen stationären Pflege vorbehalten.

Dadurch könnten mehr Funktionsräume eingerichtet werden und beide Bereiche wären wie gefordert getrennt. Im Erdgeschoss blieben wie im „Marburger Modell“ vorgesehen ein geplantes Begegnungszentrum und die Verwaltung, die siebte Etage würden weitere 20 Mietwohnungen umfassen. Der Nachteil: Während der Umbauphase wären erhebliche Einschränkungen für die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner des ja bereits bestehenden Altenheims und wirtschaftliche Einbußen zu erwarten.

dbay0422_0018-Alte_MenschenIm zweiten Modell, das der Oberbürgermeister vorstellte, würde die Sudetenstraße am „Oberen Richtsberg“ zum Standort für Betreutes Wohnen sowie für ein Begegnungszentrum mit einem Café, das mit stark erweitertem Programm zum örtlichen Treffpunkt ausgebaut. Im Begegnungszentrum könnte quartierbezogen ein Mittagstisch angeboten werden. Zugleich beinhaltet diese Variante, dass der Ambulante Dienst der Altenhilfe, die Tagespflege und eine Beratung in die Sudetenstraße einziehen. Mietwohnungen, gerade auch für Studierende, sowie Wohnungen für Schwestern des Klinikums gehören ebenfalls zur Variante „Doppelstandort“.

Am „Unteren Richtsberg“ würde nach dieser Lösung ein Ergänzungsbau auf dem ehemaligen Vitos-Gelände für intensiver pflegebedürftige Menschen in zeitgemäßer Form mit Wohngruppen in Anlehnung an das Hausgemeinschaftsprinzip entstehen. Dort fänden auch Wohngruppen für Demenzkranke mit angeschlossenem Garten oder für die Palliativversorgung baulich Platz. Zudem seien dort Kooperationen mit der nahegelegenen Tagespflegeeinrichtung Aura, der Vitos-Klinik und der Kindertagesstätte möglich.  Die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner aus der Sudetenstraße könnten nach Fertigstellung der neuen Einrichtung umziehen und müssten nicht im Lärm des Umbaus leben.

Der Oberbürgermeister schlug vor, diese beiden Optionen zu prüfen und will das in der Stadtverordnetenversammlung im Oktober einbringen. Für ihn seien beide Varianten gleichberechtigt zu prüfen und nach einem entsprechenden Auftrag des Parlaments genauer zu analysieren.

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