Magistrat startet Lokschuppen-Verfahren – Frist für Konzepteinreichung geht bis 31. März
Marburg 2.12.2016 (red) Viel Gegenwind und Widerspruch haben die Pläne der Stadt Marburg zum Verkauf des Industriedenkmals Lokschuppen auf den Waggonhallenareal erfahren. Nunmehr habe der Magistrat ein Verfahren in Gang gesetzt, um das Industriedenkmal zu veräußern, wird informiert. Zum Zuge sollen damit solche Bieter kommen können, deren Konzepte mit Kriterien wie „Denkmalschutz, Architektur, Gestaltung, städtebaulichem Konzept und Art der Nutzung, nach Wirtschaftlichkeit, Realisierungszeitraum und energetischem Konzept bewertet“ werden sollen.
Mit vielen wohlklingenden Worten wird dies von der Stadt verlautbart und dabei behauptet man wolle „das Areal als Kulturstandort erhalten“. Doch jedem denkenden Menschen muss zu denken geben, dass am Ende eine Klausel verlautbart wird: „Als Voraussetzung für die Umsetzung von Vorhaben ist ggf. die Änderung des Planungsrechtes durch eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) notwendig und vom Vorhabenträger zu finanzieren.“
Zunächst stellt sich die Frage, warum überhaupt das Planungsrecht geändert werden soll. Für den Betrieb von Kultureinrichtungen, wie sie sich seit Jahr und Tag im Waggonhalllenbereich betätigen, besteht dafür kein Anlass. Sollen weitere Kulturnutzungen hinzukommen, braucht es keine aufwendige Änderung des Bebauungsplanes.
Soll jedoch Wohnungsbau zum Zuge kommen können, müsste der B-Plan geändert werden. Genau dagegen wenden sich viele Akteure und befürchten ein doppeltes Spiel bei der Stadt Marburg – im Hintergrund in den Startlöchern steht wohl bereits der Projektentwickler Schreyer, der dort Wohnungen errichten möchte.