Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Fotografieren in Hessisches Landesarchiven jetzt erlaubt

Im Staatsarchiv gibt es  viel zu sehen und zu erforschen. Jetzt dürfen Archivalien von NutzerInnen selbst fotografiert werden. Sternbald-Foto Hartwig Bambey

Marburg 2.2.2017 (pm/red) Seit 1. Januar 2017 können die NutzerInnen in den Lesesälen der drei hessischen Staatsarchive in Darmstadt, Marburg und Wiesbaden selbst Fotografien von Archiv gut anfertigen. Das Hessische Landesarchiv möchte damit die Auswertung des Archivguts so komfortabel wie möglich gestalten und größtmögliche Unterstützung bei der Forschung bieten. Gleichzeitig erfüllt es damit einen Wunsch, den die NutzerInnen in der im vergangenen Sommer geleisteten Nutzerstudie geäußert haben.

Das Angebot ist kostenlos. Notwendige Einschränkungen hat das Hessische Landesarchiv denkbar gering gehalten, damit Archivgutaus allen Epochen reproduziert werden kann. Jedoch können Archivalien Daten lebender Personen enthalten, urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegen oder in einem schlechten Erhaltungszustand sein. Deshalb müssen von der Fotografiererlaubnis ausgenommen werden:

  • Archivgut, das archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt oder durch dessen Nutzung die Rechte noch lebender Betroffener oder Dritter beeinträchtigt werden
  • Dokumente, die nicht Eigentum des Landes Hessen sind (z.B. Deposita), sofern der Eigentümer keine Fotografiererlaubnis erteilt hat
  • Fotografien, Postkarten, Werke der bildenden Kunst und Plakate
  • Werke (wie z.B. persönliche Briefe, Karten und Pläne), die noch Einschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz und/oder dem Kunsturhebergesetz unterliegen
  • Pergamenthandschriften
  • Archivalien aus Pergament oder Transparentpapier, das nicht plan gelegt ist.

Um zu verhindern, dass andere Nutzerinnen und Nutzer durch das Fotografieren gestört werden, ist geräuschlos und ohne Verwendung von Blitzlicht oder weiterer Hilfsmittel (z.B. Stative) zu fotografieren. Um den Erhaltungszustand nicht zu beeinträchtigen, darf ferner bei gebundenen Archivalien der Falz nicht zusätzlich beschwert  werden, auch muss die Ordnung innerhalb eines Archivales gewahrt bleiben.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Reproduktionen von Archivgut durch die hauseigenen Fotowerkstätten gegen Entgelt herstellen zu lassen. Weitere Informationen und Formulare zum Herunterladen sind auf der Website des  Hessischen Landesarchivs eingestellt.

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