Baurecht für Logistikzentrum Wenkbach umstritten
Wie lokale Medien bereits berichteten, wehren sich Bürgerinnen der Gemeinde Weimar zusammen mit der „Bürgerinitiative für lebenswerte Dörfer, MIO e. V. Ortsgruppe Niederwalgern Wenkbach“ gegen das Logistikzentrum im Gewerbegebiet Wenkbach, Gemeinde Weimar. In der letzten Woche wurden auch einige Kreistagsabgeordnete schriftlich von der BI auf das Problem aufmerksam gemacht. Umstritten ist vor allem, ob bei der Baugenehmigung für das Logistikzentrum Verfahrensfehler vorliegen. Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag beschloss daher, zunächst eine Frage aus aktuellem Anlass in den Kreistag einzubringen, da der Kreisausschuss nach Ansicht des Fraktionsgeschäftsführers Hajo Zeller mit seiner Darstellung der Sachlage vom 9.11. (https://www.marburg-biedenkopf.de/Pressemitteilungen/2018/november/438-2018-bi-wenkbach.php) „mehr Fragen aufwirft, als er Unklarheiten beseitigt“.
Die Kreistagsabgeordnete Dr. Ingeborg Cernaj (DIE LINKE) fragte zu Beginn der Kreistagssitzung den Kreisausschuss:
Die „Bürgerinitiative für unsere Dörfer“ streitet gegen ein Logistikzentrum im Gewerbegebiet Wenkbach, Gemeinde Weimar. In einem Rechtsstreit in diesem Zusammenhang soll das Verwaltungsgericht Gießen unter anderem festgestellt haben:
„Der Kreisausschuss des Antragsgegners hätte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens aufgrund des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a Hessische Bauordnung – HBO 2011 – i .V. m. § 45 Abs. 3 S. 2 Hessisches Wassergesetz – HWG – eine Ausnahmeentscheidung nach § 78 Abs. 5 S. 1 WHG treffen müssen, da nach Abs. 4 S. 1 der genannten Bestimmung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Errichtung baulicher Anlagen untersagt ist“.
Daher frage ich den Kreisausschuss, trifft diese Aussage zu und wenn ja, wie bewertet der Kreisausschuss das Fehlen dieser Ausnahmegenehmigung zum Zeitpunkt der Baugenehmigung für das Logistikzentrum?
Die Antwort des Ersten Beigeordneten Marian Zachow liegt noch nicht schriftlich vor. Beim ersten Hinhören entstand sowohl bei den Vertretern der BI, die zahlreich zur Kreistagssitzung kamen, um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, als auch bei der Fraktion DIE LINKE der Eindruck, „er habe mit vielen Worten nichts gesagt“, wie Hajo Zeller formulierte.
Sollte sich dieser Eindruck bestätigen, wird die Fraktion DIE LINKE im Kreistag alle Möglichkeiten ausschöpfen – bis hin zum Instrument Akteneinsicht nach § 29 HKO -, um die Irritationen der Bürgerinnen und Bürger rund um die umstrittene Baugenehmigung auszuräumen. Und damit helfen, das Versprechen einzulösen, das die Landrätin in ihrem Bekenntnis zum „Open Government“ am Ende ihrer Haushaltsrede ablegte:“Die bewusste und systematische Öffnung von Lokalpolitik und Verwaltung“.