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Aus- und Fortbildung der Sozialarbeiter zum Kinderschutz beim Landkreis

Marburg 22.12.2011 (pm/red) Der Landkreis Marburg-Biedenkopf investiert derzeit in die Ausbildung seiner Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des ASD zum Thema Kinderschutz, um noch größere Sicherheiten im Umgang mit dieser schwierigen und anspruchsvollen Materie zu erlangen. Nach Auffassung des Ersten Kreisbeigeordneten Karsten McGovern wird die Umsetzung des am 1. Januar in Kraft tretenden Bundeskinderschutzgesetzes an der Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Landkreises Marburg-Biedenkopf wenig ändern. „Wir haben bereits viele der im Gesetz vorgesehenen Standards umgesetzt“, sagt McGovern. So werde zum Beispiel der im Gesetz geforderte Hausbesuch bei Meldungen auf eine Kindeswohlgefährdung im Landkreis Marburg-Biedenkopf bereits umgesetzt.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD nehmen an entsprechenden Fortbildungen teil, der Großteil absolviert zudem eine zweitägige Veranstaltung, um die Signale einer Kindeswohlgefährdung allumfassend noch besser zu erkennen. Diese Erkenntnisse können dann in entsprechende Handlungsweisen im ASD und mit den kooperierenden Diensten der Jugendhilfe, der Justiz, der Medizin und der Polizei umgesetzt werden.

Für dieses wichtige Thema wurde der Geschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes Nordrhein-Westfalen, Friedhelm Güthoff, gewonnen. „Dies freut uns besonders, da wir bereits einige Veranstaltungen mit Friedhelm Güthoff durchgeführt haben und er unsere Strukturen gut kennt“ berichtet der Leiter des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales, Uwe Pöppler.

Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD absolvieren auch die Fortbildung zum Kinderschutz im sogenannten E-Learning, also mit internetbasierter Lernplattform. Der E-Learning-Kurs ‚Frühe Hilfen und frühe Interventionen im Kinderschutz‘ soll theoretisches und praktisches Wissen sowie umfassende Handlungskompetenzen im Bereich der Frühen Hilfen und im Kinderschutz vermitteln. Der Kurs ist interdisziplinär angelegt und richtet sich an Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Frühförderung, der Schwangerenberatung, der Familiengerichtsbarkeit und diejenigen, die mit Familien mit Säuglingen und Kleinkindern arbeiten.

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