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Lösbare Konflikte im Spannungsfeld Klima- und Artenschutz bei Windkraftanlagen

Marburg 31.5.2012 (pm/red) Mit dem Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Artenschutz hat sich der Landkreis Marburg-Biedenkopf im Rahmen einer Informationsveranstaltung beschäftigt. Dr. Klaus Richarz, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland hielt dabei im Sitzungssaal des Landratsamtes einen Vortrag mit dem Thema ‚Atmosphäre schützen ohne Biosphäre zu zerstören‘. Sein Fazit lautet: „Konflikte sind bei abgestimmter Planung und unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse lösbar.“ Landrat Robert Fischbach unterstrich, dass in der aktuellen Diskussion miteinander reden besser sei, als gegeneinander zu streiten.

Dr. Richarz erläuterte, dass von Windkraftanlagen durchaus Risiken für Vögel oder auch Fledermäuse ausgehen können. Er erläuterte, dass eine steigende Größe der Anlagen zwar das Kollisionsrisiko für die einzelne Anlage erhöhe, umgerechnet auf die gewonnene Energiemenge sinke jedoch das Risiko, dass Vögel mit Windkraftanlagen zusammenstoßen. „Durch eine kluge und abgestimmte Planung kann den Interessen des Artenschutzes Rechnung getragen werden“, so Richarz.

Weitere Maßnahmen, etwa die Ausrichtung von Anlagen parallel zur Flugrichtung, womit kein Riegel in der Flugrichtung entsteht oder Brut- oder Rastgebiete abgeschnitten werden, ist eine mögliche Planungsvariante beim Bau mehrerer Windkraftanlagen. „Zum Schutz von Raubvögeln, etwa dem Rotmilan, kann man auch das Umfeld des Mastes mit einer entsprechenden Bepflanzung für diese Vögel unattraktiv gestalten. Wenn die Vögel dort keine Beute finden, jagen sie dort auch nicht“, erläuterte der Experte.

Ein weiterer Lösungsansatz sei zum Beispiel, dass die Betriebszeiten der Anlagen auf bestimmte Flug- oder Zugzeiten der Vögel abgestimmt werden. „Wir kennen zum Beispiel bei Kranichen die Zugzeiten. Wenn während dieser Zeiten die Anlagen in der Zugrichtung abgeschaltet werden, lassen sich Kollisionen vermeiden“, zeigte Richarz einen Lösungsansatz auf.

In der Diskussion wurde deutlich, dass bei einer Betrachtung der Aspekte Klimaschutz und Artenschutz nicht nur der Einzelfall betrachtet werden dürfe. Vielmehr müsse dieses Thema in einem Gesamtzusammenhang gestellt werden. Dabei dürfe man sich auch neuen Lösungsansätzen im Artenschutzrecht nicht verschließen.

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