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Wenn Arbeitslose Urlaub machen wollen

Marburg 27.6.2012 (pm/red) Die Ferienzeit ist da. Viele Menschen bereiten einen Sommerurlaub vor. Auch wer arbeitslos ist, hat die Möglichkeit, eine Auszeit vom Alltag zu nehmen. Anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der Gesetzgeber verlangt von beschäftigungslosen Bewerbern/innen, dass sie alle zumutbaren Aktivitäten unternehmen, um schnell eine neue Arbeitsstelle antreten zu können, auch während der  Ferienzeit. Einen ‚Urlaubsanspruch‘ wie er Arbeitnehmern/innen während eines Arbeitsverhältnisses zusteht, gibt es also für Arbeitslose nicht, weil das Recht der Arbeitslosenversicherung den Begriff ‚Urlaub‘ nicht kennt.

Grundsätzlich müssen Arbeitslose für die Arbeitsagentur täglich erreichbar sein. Dennoch können auch arbeitslose Frauen und  Männer verreisen, sofern sie dies zuvor bei ihrer Arbeitsagentur beantragt haben und die Arbeitsuche durch die Ferien nicht beeinträchtigt wird. Vor Beginn einer Reise muss die ‚Ortsabwesenheit‘ also genehmigt werden. So darf zum Beispiel eine geplante Weiterbildung wegen Urlaubs nicht verschoben werden. Ein anstehendes Vorstellungsgespräch darf nicht abgesagt werden. Eine Arbeitsstelle abzulehnen, weil der Beschäftigungsbeginn in die Urlaubszeit fallen würde, ist auch unzulässig.

Vor der Reise ist es deshalb unabdingbar, sich mit der Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen und das Einverständnis einzuholen. Der Arbeitsvermittler wird einer Reise zustimmen, wenn er vorher geprüft hat, dass die Ortsabwesenheit weder die Beschäftigungschancen schmälert noch der Teilnahme an einer geplanten Eingliederung entgegensteht.

Übrigens gilt dies auch für Arbeitslose, die kein Arbeitslosengeld erhalten. Auch sie müssen jederzeit für die Vermittlung verfügbar sein. Aus den genannten Gründen kann ein Antrag auf Urlaub (Ortsabwesenheit) nicht langfristig gestellt werden. Die Zustimmung sollte daher möglichst innerhalb einer Woche vor der geplanten Reise beantragt werden. In vielen Fällen reicht ein Telefonanruf, um den Urlaub zu beantragen.

Wer länger als 21 Kalendertage im Kalenderjahr wegfahren möchte muss wissen, dass ab dem 22. Kalendertag seiner Abwesenheit kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt werden kann. In diesem Fall ist es auch wichtig, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um den Versicherungsschutz zu klären. Wer länger als sechs Wochen oder ohne vorherige Zustimmung der Arbeitsagentur in Urlaub fährt, kann ab Reiseantritt kein Arbeitslosengeld mehr beziehen, weil er einer Arbeitsvermittlung dann nicht mehr zur Verfügung steht.

Eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung ist in diesem Fall nach dem Urlaub unbedingt erforderlich. Für Rückfragen stehen die Arbeitsvermittler der Marburger Arbeitsagentur zur Verfügung: Telefon 01801 – 555 111.

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