Sozialminister soll nach Worten zu Aylbewerberleistungen endlich Taten bringen
Marburg 13.11.2012 (pm/red) Im Nachgang zu den aktuellen Gremiensitzungen des Hessischen Landkreistages erneuerte Präsident Landrat Robert Fischbach eine Aufforderung an das Land, endlich der Pflicht zur Erstattung der enormen Mehrkosten im Bereich der Asylbewerberleistungen in Hessen nachzukommen. „Schnell und unbürokratisch haben die hessischen Landkreise das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 zu den Asylbewerberleistungen umgesetzt und unmittelbar – nachdem die notwendigen Vorgehensregelungen durch das Sozialministerium erlassen wurden – mit der Auszahlung der erhöhten Leistungen rückwirkend zum 1. August 2012 begonnen“ erläutert Fischbach.
Der Vorsitzende des Landkreistags sagte weiter: „Trotz mehrfacher Aufforderung hat sich das Land bislang jedoch immer noch nicht dazu geäußert, dass es die mit der Umsetzung des Urteils in Hessen verbundenen Mehrkosten von schätzungsweise 10 Millionen Euro pro Jahr übernimmt. Lediglich Gesprächsbereitschaft wurde vor wenigen Wochen durch Sozialminister Stefan Grüttner signalisiert, eine Ankündigung die aber bislang ohne Folgen geblieben ist. Zugleich haben wir dem Land vorgetragen, dass bereits in den vergangenen Jahren die Gewährung von Leistungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern für große Defizite in den kommunalen Haushalten gesorgt hat. Jahr für Jahr mussten von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten weit über 30 Millionen Euro mehr ausgegeben werden als vom Land erstattet wurden.“
Rund zwei Drittel aller Kosten seien bei der kommunalen Ebene verblieben. Auch dies sei ohne Reaktion geblieben. Dabei werde sich dieses Finanzierungsproblem nach den aktuellen Prognosen für die Ent- wicklung der Zahlen an Asylbewerberinnen und Asylbewerbern tendenziell noch vergrößern. „Wir fordern den hessischen Sozialminister daher einmal mehr auf, den Worten endlich Taten folgen zu lassen und Klarheit hinsichtlich der Finanzierungssituation zu schaffen. Da die Gewährung dieser staatlichen Leistungen von den Landkreisen und kreisfreien Städten nach Weisung durchgeführt wird, muss das Land endlich seiner Verantwortung nachkommen und eine umfassende Kostenerstattung sicherstellen“, so die klaren und mahnene Worte von Präsident Fischbach abschließend.