ver.di bereitet ‚Aktionswoche Urlaub‘ vor: Her mit dem schönen Urlaub!
Marburg, 1.6. 2013 (pm/red) Vier oder sechs Wochen? Das ist der Unterschied zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub. Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen müssten, wäre das Ergebnis nach Einschätzung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ziemlich eindeutig: „Die sechs Wochen würden einen haushohen Sieg einfahren – das ist sonnenklar“, ist sich Jürgen Bothner, Landesbezirksleiter ver.di Hessen sicher. Diesen Unterschied müssen sich die ArbeitnehmerInnen aber immer wieder erst erstreiten – darauf will ver.di in einer Aktionswoche vom 3. bis 7. Juni 2013 besonders hinweisen.
„Vernünftige Arbeitsbedingungen – und dazu gehört auch der bezahlte Urlaub – sind leider nicht selbstverständlich“, so Jürgen Bothner. In aller Regel sei zur Durchsetzung kräftige Vorarbeit durch die Gewerkschaften nötig. ver.di will deshalb in der Aktionswoche am Beispiel Urlaub die Beschäftigten auch darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, sich für die eigenen Rechte einzusetzen.
Nach Erfahrung von ver.di wird beispielsweise gerade im Bereich der Minijobs häufig am Urlaub ,gespart‘. „Das ist klar gesetzwidrig – der Urlaubsanspruch besteht unabhängig von der Arbeitszeitdauer“, so Bothner weiter. Wer seinen Urlaubsanspruch überprüfen lassen will, kann sich während der Aktionen an die ver.di-MitarbeiterInnen wenden.
In Hessen wird ver.di zahlreiche lokale und regionale Aktionen anbieten. Hier Auswahl von Informationsveranstaltungen
- Infostand Fußgängerzone Dillenburg, 3. Juni, 11 bis 14 Uhr
- Infostand Bad Hersfeld, 4.Juni. 11.30 – 13.30 Uhr
- Infostand Eisenmarkt Wetzlar, 5. Juni, 11 bis 14. Uhr
- Infostand Frankfurt Zeil, 5. Juni, 11 – 15 Uhr
- Infostand Innenstadt Kassel, Opernplatz, 6. Juni, 11 – 15 Uhr
Darüber hinaus wird das Thema in vielen Betrieben und Dienststellen eigens und ausführlich angesprochen werden, wie zum Beispiel in den Lahn-Dill-Kliniken Wetzlar, in der Niederlassung Brief Gießen der Deutschen Post AG, in der IBM-Niederlassung in Frankfurt, bei der Telekom in Frankfurt und Darmstadt, bei Hewlett Packard in Bad Homburg, bei den Staatstheatern Wiesbaden und Darmstadt, bei der Stadtverwaltung Kassel im Rathaus und im Landratsamt Kassel, bei der AOK in Bad Hersfeld, in Betrieben im Vogelsbergkreis und in zahlreichen ver.di Ortsvereinen.
Hintergrundinformationen
Erste tarifliche Urlaubsregelungen entstanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Dabei erkämpften Gewerkschaften Tarifverträge mit mindestens 3 Urlaubstagen pro Jahr.
Erst seit 1963 gibt es eine bundeseinheitliche Regelung zum Urlaub, das Bundesurlaubsgesetz, obwohl bereits seit 1948 in den Allgemeinen Menschenrechten in Artikel 24 festgelegt wurde: „Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.“
In den Tarifverträgen können vom Gesetz abweichend Regelungen getroffen werden. Aber die im Gesetz festgelegte Urlaubsdauer von 24 Werktagen, also vier Wochen bei einer 6-Tage-Woche, darf nicht unterschritten werden (Art. 7 der europäischen Arbeitszeitrichtlinie). In den Tarifverträgen, die ver.di abschließt, werden in der Regel 26 bis 30 Tage Urlaub vereinbart, wobei es sich dabei um Arbeitstage handelt. Im öffentlichen Dienst haben wir im Länderbereich aktuell 30 Arbeitstage erreicht, also sechs Wochen, bei den Kommunen und beim Bund 29 Arbeitstage. Daneben werden tarifvertraglich üblicherweise Übertragungsfristen abweichend vom Gesetz geregelt und zusätzliche Urlaubstage für Schichtarbeit und Nachtdienste. Auch spezielle Vorschriften zur Berechnung des Urlaubsentgeltes, z.B. die Berücksichtigung von Zulagen, werden in den Tarifverträgen geregelt.
Urlaub im internationalen Vergleich
In den USA gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, in Kanada sind es 10 Tage, in China 5-15 Tage (15 Tage ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit). In anderen europäischen Ländern wie z.B. Großbritannien, beträgt der gesetzliche Urlaub bis zu 28 Tage jährlich.
In Deutschland sind es dagegen nur 20 Tage (unterster Wert in Europa). Erst tarifvertragliche Regelungen sorgen in vielen Branchen für einen Urlaubsanspruch i.d.R. zwischen 26 und 30 Tagen.