Landestypische Traditionen und Fertigkeiten als immaterielles UNESCO-Kulturerbe
Marburg 19.7.2013 (pm/red) In Hessen soll künftig landestypisches traditionelles Wissen und Können, das in Vergessenheit geraten könnte, erfasst und geschützt werden. Als eine entscheidende Voraussetzung dafür wird der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland im April dieses Jahres zur UNESCO-Konvention zur Erhaltung des sogenannten immateriellen Kulturerbes angesehen. Die Konvention definiert mit immateriellem Kulturerbe „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturellen Räume (…), die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen“.
Beispiele können sein besondere Tänze, Theater- und Musikformen, Bräuche, Spiele, Feste oder Handwerkskünste. Die Vielfalt dieser kulturellen Traditionen ist weltweit enorm. Sie wird als schützenswert angesehen, weil sie die Identität von Regionen oder Ländern prägt und Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist der Menschheit ist. Um auch in Deutschland das immaterielle Kulturerbe besser schützen zu können, wird zunächst einmal die Bestandsaufnahme in den Ländern als erforderlich betrachtet.
In Hessen sammelt das Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Bewerbungen um Anerkennung als immaterielles Kulturgut. —>Bewerbungsunterlagen können online abgerufen werden. Anträge müssen bis zum 30. November 2013 in elektronischer Form eingereicht sein.
Pro Bundesland können zwei Vorschläge zur Aufnahme in die deutsche Vorschlagsliste für die UNESCO benannt werden. „In unserem Land haben sich viele unterschiedliche und spannende Ausdrucksformen der Kultur entwickelt“, sagte Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann zu dem anstehenden Bewerbungsverfahren: „Hessen hat damit gute Chancen, sich in der deutschen Liste wiederzufinden.“