Hessen Mobil informiert über Arbeiten und Ausgleichsmaßnahmen an der B 252
Marburg 21.8.2017 (pm/red) Die Bauarbeiten an der Ortsumgehung Münchhausen, Wetter und Lahntal zur B 252 schreiten voran. In Verbindung mit den zahlreichen Eingriffen in bisher landwirtschaftlich oder anders genutzte Fläche sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Betroffen davon sind insbesondere die Feldlerchen als eine gefährdete Vogelart.
Infrastrukturprojekt Umgehungsstraße B 252
Bernd Marquordt und Friedrich-Wilhelm Schüttler von Hessen Mobil erläuterten kürzlich den Mitgliedern des Gebietsagrarausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf die Planungen sowie den aktuellen Stand der Baumaßnahmen: „Die Umgehungsstraße B 252 gehört zu den umfangreichsten Infrastrukturprojekten im Landkreis Marburg-Biedenkopf“ betonten sie.
Demnach werden rund 1.100.000 Kubikmeter Erde abgetragen und etwa 660.000 Kubikmeter davon wieder aufgetragen – so viel, wie in rund 26.400 Sattelzüge passt. Stünden diese Sattelzüge hintereinander, so würde die Kolonne von Marburg bis nach Leipzig reichen. Es werden 29 Brückenbauwerke errichtet sowie rund 128 Hektar Fläche – etwa so groß wie 180 Fußballfelder – für straßenbauliche Maßnahmen und weitere 138 Hektar – etwa so groß wie fast 200 Fußballfelder – für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen.
„Das bedeutet für die Landwirtschaft ein Flächenverlust in erheblichem Umfang“, bedauert Kreislandwirt Frank Staubitz. Sowohl für Baumaßnahmen, wie auch für den notwendigen Ausgleich für die Natur würden landwirtschaftliche Fläche verwendet und stünden damit der Nahrungsmittelproduktion nicht mehr zur Verfügung.
Blühflächen für die Lerche als Ausgleich
Friedrich-Wilhelm Schüttler hat für Hessen Mobil die Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerchen auf einer Fläche von neuen Hektar geplant. Der Fachdienst Agrarförderung / Agrarumwelt des Landkreises Marburg-Biedenkopf übernahm gemeinsam die Umsetzung mit den Landwirten. Dabei mussten Landwirte gefunden werden, die einen Vertrag über Blühfläche über fünf Jahre abschließen wollten. Im Rahmen des Naturschutzes müssen die Ackerflächen dafür sorgfältig vorbereitet und mit Blühmischungen bestellt werden, die an den Standort angepasst sind. „Ziel dabei ist es, dass auf den Flächen über die gesamte Vertragslaufzeit Pflanzen blühen und möglichst kein Unkraut wächst“, erläuterte Heike Wagner vom Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Kreises.
An den Seiten der Flächen und in der Mitte wurden drei Meter breite Brachestreifen angelegt, die durch jährliches pflügen oder grubbern weitgehend von Bewuchs freigehalten werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Dünger ist nicht erlaubt. Während der Brutperiode der Feldlerche von März bis Juli sollen die Bodenbrüter eine vielfältige Struktur mit mehreren weitgehend offenen Bereichen auf der Fläche vorfinden. Die Landwirte erhalten für die Anlage und Pflege der Blühfläche eine jährliche Vergütung und werden vom Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz fachlich begleitet.
„Der Vorteil ist hier, dass die Flächen bei Bedarf auch nach fünf Jahren wechseln können und somit flexibel auf die Entwicklung der Blühflächen sowie der Lerchenbestände reagiert werden kann“, erläuterte Heike Wagner. Auch Landrätin Kirsten Fründt lobt das Konzept: „Das ist ein sehr positives Beispiel dafür, wie Naturschutz mit Unterstützung der Landwirtschaft gelingen kann, ohne dabei landwirtschaftliche Fläche für immer aus der Nutzung nehmen zu müssen.“
Hintergrundinformation zur Feldlerche
Die Feldlerche gehört zu den relativ häufig vorkommenden Vögeln in Deutschland. Seit den 1970er Jahren gehen die Bestände jedoch stark zurück. Der am Boden brütende Vogel steht in Deutschland auf der Roten Liste in Kategorie 3, ist also „gefährdet“. Feldlerchen bewohnen eher trockene, offene Flächen mit niedriger und am liebsten nicht zu dichten Bewuchs aus Gräsern und Kräutern. Sie sind weitgehend an landwirtschaftlich genutzte Flächen gebunden und brüten gerne auf Wiesen, Weiden und Äckern. Eine Maßnahme zum Schutz der Lerchen ist die Anlage von sogenannten „Lerchenfenstern“. Dabei werden Streifen auf den Feldern bei der Aussaat von Wintergetreide ausgelassen. Dort können die Lerchen dann ihre Nester anlegen und haben genügend Platz für den An- und Abflug.