Burgen und Backstuben gleichermaßen: Zweiter Band der Denkmaltopographie erschienen
Marburg 21.11.2017 (pm/red) Der Autor Helmut Karl Stoffers im ehemaligen Rathaus der Gemeinde Fronhausen den zweiten Band seiner Denkmaltopographie präsentiert. Darin stellt er die hessischen Kulturdenkmäler in den Gemeinden Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lohra und Weimar vor. Herausgegeben wird der Band vom hessischen Landesamt für Denkmalpflege. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat sich finanziell daran beteiligt.
Im Vorfeld der Präsentation führte Gunthram Schenk zu Schweinsberg durch die Gemeinde Fronhausen. Besichtigt wurden zwei Burgsitze der Vögte von Fronhausen aus dem 14. Jahrhundert sowie guterhaltene bäuerliche Fachwerkbauten, die größtenteils nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618 bis 1648) entstanden.
Der erste Band der befasste sich bereits mit den Kommunen Amöneburg, Kirchhain, Neustadt und Stadtallendorf. Im zweiten Band wird nun die umfassende Zusammenstellung der Kulturdenkmäler im Landkreis fortgesetzt. Der zweite Band stellt 40 denkmalgeschützte Gesamtanlagen und über 1.100 Einzelkulturdenkmäler vor.
„Das Buch leistet einen wichtigen Beitrag zur Kultur- und Heimatgeschichte der Region. Es gibt einen Überblick über bauliche Entwicklungen und regionaltypische Besonderheiten und liefert dem Eigentümer eines Denkmals Erkenntnisse über den Kontext, in dem sich sein eigenes Denkmal befindet“, sagte Marian Zachow, Erster Beigeordneter des Landkreis Marburg-Biedenkopf.
„Mit der Gesamtschau aller Denkmäler und Gesamtanlagen werden Argumente der Denkmalpflege deutlicher und verständlicher“, stellte Dr. Dieter Grießbach-Maisant, Oberkonservator Landesamt für Denkmalpflege Hessen, fest. Aktuell gäbe es 59 Bände für ganz Hessen. Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf sollen noch zwei weitere erscheinen. „Alle Bände werden in einer digitalen Datenbank verfügbar sein“, sagte Dr. Grießbach-Maisant.
Über seine beiden Bände sagte der Autor, Helmut Karl Stoffers: „Sie sind ein Plädoyer für das Kleine und Unscheinbare“. Sein Vortrag verdeutlichte, dass nicht nur Burgen und Festungsbauten schützenswert sind, sondern auch Backstuben und Fachwerkhäuser.
Die Denkmaltopographie dient der Information und hat keine unmittelbare Rechtswirkung. Für eine denkmalfachliche Bewertung und Behandlung im Einzelfall ist nach wie vor das Landesamt für Denkmalpflege zu fragen. Die Denkmaltopographie ist im Buchhandel erhältlich.