Onlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen im SGB II – DIE LINKE im Kreistag bittet um rege Teilnahme
Marburg 03.01.2019 (pm/red) Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Marburg-Biedenkopf unterstützt alle Bestrebungen, die unrühmliche Sanktionspraxis des KJC zu beenden. Zumal das KJC im Vergleich der hessischen Jobcenter bei der Höhe der verhängten Sanktionen eine Spitzenposition einnimmt. Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Für das BVerfG wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spielen. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen.
Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag bittet daher die Menschen, die im Landkreis in irgendeiner Form an der Umsetzung des SGB II beteiligt sind, aber vor allem die Betroffenen selbst, sich an einer Onlineumfrage zu beteiligen, die von dem Verein Tacheles e.V durchgeführt wird. Der Verein Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter zur Anhörung in Karlsruhe geladen. Zur Vorbereitung auf die Anhörung beschloss der Verein, die Onlineumfrage durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen von Beteiligten aus der Praxis zusammenzutragen. Durch die Teilnahme an der Umfrage können die Menschen konkret Ihre Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.
Hajo Zeller, Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Kreistag sagt: „Wenn das Bundesverfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung ernst nimmt, müssten die Sanktionen eigentlich gekippt werden. Ich befürchte allerdings, dass aus „Staatsraison“ dies unterbleibt. Jede noch so kleine Möglichkeit dies zu verhindern, sollte daher genutzt werden. Die Teilnahme an der Umfrage ist solch eine Möglichkeit“.
Zielgruppen der Umfrage sind:
- Die Empfänger_innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
- Berater und Beraterinnen, Anwält_innen, Betreuer_innen, Verbandsvertreter_innen, Sozialarbeiter_innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen
- Mitarbeiter_innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder eines anderen Sozialleistungsträgers
Die Ergebnisse der Umfrage werden in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15.1.2019 eingebracht.
Die Umfrage ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten. Die Umfrage ist bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet.
Hier der Link zur Onlineumfrage: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2454/
Der Verein Tacheles e.V. wurde unter anderem aus Anlass der tödlichen Brandanschläge von Solingen und Mölln gegründet, die auf einem direkten Zusammenhang zwischen rassistischer Gewalt und sozialer Ausgrenzung beruhen. Tacheles e.V. begreift das Streben für materielle und rechtliche Verbesserungen als emanzipatorischen Prozess, in den alle von Lohndumping, Sozialabbau und der Einschränkung demokratischer Rechte Betroffenen eingebunden werden müssen. Der Verein tritt offensiv für ein Bündnis von Erwerbslosen und lohnabhängig Beschäftigten ein.