Mängel oder Auffälligkeiten bei vier von fünf Heizkosten-Abrechnungen
Marburg 09.01.2019 (pm/red) Bei vier von fünf Heizkostenabrechnungen gibt es Auffälligkeiten oder Mängel. Das zeigt eine Stichprobe, bei der die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online rund 100 aktuelle Heizkostenabrechnungen von Finanztip-Lesern geprüft hat. Zudem wird in mehr als der Hälfte der Häuser deutlich mehr Heizenergie verbraucht als nötig. So entstehen unnötig hohe CO2-Emissionen und Kosten.
Besonders bei der Abrechnung des Warmwasserverbrauchs und beim Betriebsstrom gab es Unregelmäßigkeiten. „Bei 60 Prozent aller untersuchten Abrechnungen wird der Energieanteil für Warmwasser nicht korrekt, also nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung, gemessen“, erklärt Energie-Expertin Ines Rutschmann von Finanztip. „In solchen Fällen können Mieter die Kosten fürs warme Wasser pauschal um 15 Prozent kürzen.“
Ein weiterer Mangel, der häufig auftritt: Bei jeder fünften Abrechnung überschreiten die Kosten für Betriebsstrom vertretbare Werte. „Mieter haben dann das Recht, die entsprechenden Belege einzusehen“, erklärt Rutschmann. „Als Faustregel gilt: Kostet der Betriebsstrom mehr als fünf Prozent der Brennstoffkosten, muss der Vermieter die hohen Ausgaben nachweisen können.“ Macht er das nicht, können Mieter der Abrechnung widersprechen.
Heizenergieverbrauch ist oft deutlich zu hoch
In vielen untersuchten Gebäuden wird zudem deutlich zu viel Heizenergie verbraucht. Nur bei 13 Prozent der Gebäude entspricht der Verbrauch den Schulnoten „sehr gut“ oder „gut“. Das sind Werte, die im Hinblick auf die zugrunde liegende Gebäudeklasse erreicht werden können. Knapp zwei Drittel der Gebäude waren hingegen nur „ausreichend“, „mangelhaft“ oder „ungenügend“.
Besonders auffällig ist: In einem Drittel der untersuchten Wohnungen liegt der Verbrauch deutlich höher, als es der eigentlichen Wohnungslage entsprechen sollte. Haushalte sollten deshalb immer ihren eigenen Verbrauch online prüfen – zum Beispiel mit dem kostenlosen Heizkostenrechner auf www.heizspiegel.de.
„Der hohe Verbrauch zeigt deutlich, dass viele Gebäude ein hohes Sparpotenzial haben – bei den Kosten und bei den CO2-Emissionen“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Die Bewohner können mit Änderungen ihres Nutzerverhaltes den Verbrauch und die Kosten senken. Vermieter und Verwalter sollten stets ihrer Instandhaltungspflicht nachkommen, zusätzlich geringinvestive Maßnahmen umsetzen und energetisch sanieren – im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Mieter.“
Brennstoff wird zu teuer eingekauft
Die Stichprobe zeigt weiter, dass viele Haushalte zu viel fürs Heizen bezahlen, weil der Einkaufspreis des Brennstoffs zu hoch ist. In mehr als einem Drittel der Fälle lagen die Kosten für Erdgas mehr als 10 Prozent über einem günstigen Tarif. Die höchste Abweichung: dreimal so teuer wie in einem günstigen Tarif. Bei Fernwärme gab es noch häufiger hohe Einkaufskosten. Mehr als die Hälfte der untersuchten Gebäude mit Fernwärme beziehen den Brennstoff zu Kosten, die mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der jeweiligen Region liegen. Die Ursache: eine zu hohe Anschlussleistung. Durch eine Korrektur könnten die Bewohner eines Gebäudes jedes Jahr mehrere Hundert Euro sparen, bezogen auf eine Wohnung etwa 50 bis 100 Euro jährlich.
Betroffene Verbraucher sollten ihren Verwalter oder Vermieter deshalb auffordern, den Brennstoff günstiger einzukaufen oder die Fernwärme-Anschlussleistung anzupassen. Schließlich untersagt das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch Vermietern und Hausverwaltungen, unnötig hohe Kosten an die Mieter weiterzugeben.
Die Heiznebenkosten steigen
Die Heiznebenkosten der untersuchten Haushalte liegen im Durchschnitt bei 156 Euro pro Jahr. Vor fünf Jahren waren es noch gut 40 Euro weniger. Zu den Heiznebenkosten gehören zum Beispiel die Kosten für die Heizungswartung, die Gebühren für den Messdienstleister sowie die Betriebsstromkosten der Anlage. Ein Grund für die steigenden Kosten: Immer mehr Hausverwaltungen leasen Messgeräte, statt diese zu kaufen. Das ist zwar zulässig, für die Mieter allerdings meist teurer. In der Stichprobe waren drei Viertel aller Geräte geleast.