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Streiks an deutschen Flughäfen: Diese Rechte haben betroffene Passagiere

Marburg 09.01.2019 (pm/red) Die Gewerkschaft Ver.di hat die Beschäftigten des Sicherheitspersonals an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Stuttgart morgen zu Warnstreiks aufgerufen. Zahlreiche Flüge könnten ausfallen oder verspätet starten. Bereits am Montag fielen zahlreiche Flüge wegen ähnlicher Streiks an den Berliner Flughäfen aus. Betroffene Passagiere haben Recht auf Versorgungsleistungen, aber keine finanzielle Entschädigung.

Welche Rechte betroffene Passagiere haben, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp:
“Morgen wird das Sicherheitspersonal an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Stuttgart streiken. Dadurch werden vermutlich hunderte Flüge ausfallen oder nur verspätet starten können. Passagiere, die von einem dieser Flughäfen reisen wollen, sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen.

Betroffene Fluggäste haben unter Umständen Anspruch auf Versorgungsleistungen vor Ort: Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Sollte die Wartezeit Mitternacht überschreiten, müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.

Das Recht auf eine finanzielle Entschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung EG261/2004 haben die betroffenen Reisenden hingegen nicht. Anders als Streiks von Airlinepersonal gelten Streiks des Flughafenpersonals nämlich als außergewöhnliche Umstände, die die Fluglinien von ihrer Pflicht befreien, Entschädigungen bei Flugproblemen auszahlen zu müssen.”

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

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