Marburg 04.02.2019 (pm/red) Die öffentliche Aufklärung über die Wurzeln und Verbrechen des Nationalsozialismus war das Hauptanliegen des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer. Die grundlegende Erkenntnis Bauers, dass „das Problem Auschwitz nicht erst an den Toren von Auschwitz und Birkenau“ beginnt, hatte sich 1964 innerhalb der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft noch längst nicht durch-gesetzt. Dank zahlreicher wissenschaftlicher Studien hat sich der zeitgeschichtliche Kenntnisstand mittlerweile deutlich verbessert.
Mit seinem Archivgut hat das Hessische Hauptstaatsarchiv einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus ge-leistet; insbesondere mit den Unterlagen zum 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess, die 2017 in das UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommen worden sind. Gemeinsam mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung stellt das Hessische Hauptstaatsarchiv neun Autorinnen und Autoren mit ihren Forschungs- ergebnissen zum Nationalsozialismus und seinen Folgen vor.
Die Justiz der Bundesrepublik setzte sich bis weit in die 1960er Jahre in großen Teilen aus den Justizkadern des NS-Staates zusammen. In den meisten Bundesländern waren gerade an den Oberlandesgerichten die personellen Kontinui- täten besonders ausgeprägt. In der von Georg D. Falk vorgelegten Untersuchung wird auf der Grundlage von 114 Biographien erstmals nachgewiesen, dass die Verhältnisse in Hessen anders waren.
Studie zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main kam in den ersten vier Jahren nach seiner Neueröffnung 1946 kein einziger Richter zum Einsatz, der Mitglied in der NSDAP gewesen war oder als Minderbelasteter oder bloßer Mitläufer entnazifiziert worden war, wird von Dr. Georg Falk in seiner Studie aufgezeigt. Die Untersuchung der Richterschaft in den Jahren 1953 und 1960 offenbart aber: Später gab es auch in Hessen einige Richter, die trotz einer NS-Belastung infolge einer gelockerten Entnazifizierungspolitik ihre Karriere in Beförderungsämtern fortsetzen konnten.
Durch den gewählten biographischen Ansatz der Untersuchung werden sehr unterschiedliche Lebensläufe hessischer Richter aufgedeckt. Aufrechten und widerständigen, angepassten und »furchtbaren« Juristen werden Namen und Gesicht gegeben. Aber auch konkrete Rechtsprechungsergebnisse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nach 1945 werden dargestellt.
Besonderes Augenmerk gilt schließlich der Zeit um 1960, als Verstrickungen von aktiven Richtern und Staatsanwälten in Justizverbrechen des NS-Staates bekannt wurden.
Vortrag: Dr. Georg Falk – Entnazifiziereung und Kontinuität am Oberlandesgericht Frankfurt Main
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Mosbacher Straße 55
Mittwoch, 13. Februar – 19 Uhr
Buchveröffentlichung: Entnazifizierung und Kontinuität
Der Wiederaufbau der hessischen Justiz am Beispiel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Marburg 2017