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22.12.2024 (yb) Viele, sehr viele 50 x 50 cm große gestrickte oder gehäkelte Decken sollen den Friedrichsplatz am 8. und 9. März bedecken und werden anschließend zu Gunsten des Autonomen Frauenhauses Kassel versteigert.

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Von der Platte zum festen Wohnsitz: „Probewohnen“ für ehemals Obdachlose

Kassel 16.11.2019 (pm/red) Menschen ohne festen Wohnsitz möchte die Stadt Marburg mit dem Angebot „Probewohnen“ den Übergang von der Obdachlosenunterkunft zu einem festen Wohnsitz erleichtern. Dafür mietet sie übergangsweise Wohnungen an und stellt eine sozialpädagogische Betreuung. Ein erstes Probewohnen mündete bereits in einem festen Mietvertrag, die nächste Wohnung steht ab 1. Dezember zur Verfügung. Dennoch fehlen weitere Wohnungsangebote. Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und VertreterI)nnen der Arbeitsgruppe „Wohnungslosenhilfe“ stellten das Konzept vor.

„Doch mit der Bereitstellung einer Wohnung ist es nicht getan“, sagte Oberbürgermeister Spies. „Menschen, die längere Zeit auf der Straße und ohne festen Wohnsitz gelebt haben, müssen oft erst dafür gewonnen werden, dass sie Hilfe wollen und annehmen können. Die Herausforderung an die Umstellung, eine eigene Wohnung zu haben, ist riesig“, führte er aus. Daher ermöglicht die Stadt während des etwa einjährigen „Probewohnens“ sozialpädagogische Begleitung für die jeweilige Person, die in eine Wohnung einzieht. Dafür hat der städtische Fachbereich Arbeit, Soziales und Wohnen einen pädagogischen Mitarbeiter eingestellt.

Kenneth Verhaal, der auch beim Diakonischen Werk Marburg-Biedenkopf tätig ist, unterstützt die ehemals obdachlosen Menschen bei ihrer Rückkehr in ein reguläres Mietverhältnis. Er versteht sich selbst als Coach, der Menschen begleitet, „bei denen Krisen in der Vergangenheit liegen“. Diese stehen nun vor neuen Herausforderungen, wenn sie eine Wohnung beziehen, erläuterte er. „So kann es etwa sein, dass sie Angst davor haben, Briefe zu öffnen, weil sie Sorge davor haben, was darin steht“, nannte er als ein Beispiel.

Im Vordergrund steht die unterstützende Begleitung, quasi Hilfe zur Selbsthilfe. „Es geht darum, die Personen selbst in die Handlungsfähigkeit zu bringen“, sagte Peter Schmidt, Leiter des Fachbereichs Arbeit, Soziales und Wohnen. Ziel am Ende des Probewohnens sei es dann, dass die Menschen die unterstützende Begleitung nicht mehr benötigen, ergänzte Spies. Absichernden Schutz – sowohl für Mieter*in als auch Vermieter*in – gibt es dennoch über die Zeit des Probewohnens hinaus: „Sollte sich erneut eine Krise andeuten, auch erst Jahre später, steht die Stadt weiterhin als Ansprechpartnerin und begleitende Unterstützung zur Verfügung“, betonte Schmidt.

Nicht nur dieses Angebot stellt für WohnungsnutzerInnen und VermieterInnen eine Rückendeckung und Absicherung dar, sondern auch, dass das Probewohnen kein reguläres Mietverhältnis ist. „Es handelt sich dabei um ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis“, erläuterte Matthias Knoche, Abteilungsleiter der Wohnungsverwaltung der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH (GeWoBau). Sollte es unüberwindbare Konflikte geben, die für die Hausgemeinschaft und die Vermieter*innen nicht tragbar sind, oder sich der Probewohnende gegen das Angebot entscheiden, kann es leichter abgebrochen werden.

Ein erstes Probewohnen verlief sehr positiv. Im Sommer unterschrieb der erste Probewohnende den Vertrag zum regulären Mietverhältnis bei der GeWoBau und sagte, es habe sich so angefühlt, „dass ich angekommen bin“. Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe, vor allem auch die Vertreter*innen der beteiligten Wohnungsbaugesellschaften, sind daher sehr zuversichtlich, dass auch die folgenden Probe-Mietverhältnisse erfolgreich sein werden. So sieht das beispielsweise auch Hendrik Hoekstra, Leiter des Servicecenters Marburg der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt. Die Unternehmensgruppe stellt zum 1. Dezember eine Wohnung für das Angebot zur Verfügung.

Nach Angaben der städtischen Sozialplanung warten aktuell fünf Menschen im Obdachlosenwohnheim auf Wohnungsangebote, die für das Probewohnen – nach Besprechung in der sogenannten Fallkonferenz – in Frage kommen. „Grundvoraussetzung ist, dass die Menschen bereit dafür sind, eine eigene Wohnung zu haben“, erläuterte Gabriele Mösbauer, Leiterin des Fachdienstes Wohnungswesen. Schmidt zufolge wird in den Fallkonferenzen auf die Bedürfnisse der einzelnen Personen eingegangen und die jeweilige Ausgangslage berücksichtigt. In diesem Zusammenhang führte Mösbauer aus, dass für einige Menschen im Obdachlosenwohnheim zunächst andere Hilfen greifen müssen. Das Probewohnen ist nur ein Angebot aus dem Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe, erläuterte Sozialplanerin Monique Meier vom Fachdienst Soziale Leistungen.

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