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Mindestlöhne in EU kräftige Zuwächse, in vier Ländern über 10 Euro, Deutschland liegt hinten

Kassel 16.02.2020 (pm/red) Die Mindestlöhne in den 21 EU-Staaten plus Großbritannien, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – im Durchschnitt nominal um 6,0 und nach Abzug der Inflation um 4,4 Prozent. Beides sind die zweithöchsten Zuwächse in den vergangenen zwei Jahrzehnten. 18 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum Jahresanfang 2020 erhöht, Großbritannien wird das in den kommenden Wochen tun.

Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der deutsche Mindestlohn ist mit 9,35 Euro pro Stunde weiterhin spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten, die alle 9,66 Euro und mehr Stundenlohn vorsehen. In vier Euro-Ländern beträgt der Mindestlohn nun mehr als 10 Euro, in Luxemburg sogar 12,38 Euro. Auch in Großbritannien wird der Mindestlohn ab April deutlich über dem deutschen Niveau liegen.

Die kräftigeren Erhöhungen sind zum Teil Ergebnis von Debatten und einzelnen Regierungs-Initiativen, die in vielen europäischen Ländern darauf abzielen, Mindestlöhne auf ein existenzsicherndes Niveau anzuheben. Die EU-Kommission hat dieses Thema ebenfalls aufgegriffen. Bislang liegen aber nur in zwei EU-Ländern, Frankreich und Portugal, die Mindestlöhne bei mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns. Dieses Niveau ist aus Sicht vieler Experten die Untergrenze für ein existenzsicherndes Entgelt. Der EU-Durchschnitt beträgt dagegen laut WSI lediglich knapp 51 Prozent, in Deutschland ist das Niveau mit knapp 46 Prozent noch niedriger und war in den vergangenen Jahren rückläufig.

„2020 könnte in Europa das Jahr des Mindestlohns werden“, schreiben die WSI-Tarifexperten Prof. Dr. Thorsten Schulten und Dr. Malte Lübker. „Erstmals hat die Europäische Kommission die Initiative für eine europäische Mindestlohnpolitik ergriffen, um überall in Europa ‚gerechte‘, das heißt armutsfeste und existenzsichernde Mindestlöhne, durchzusetzen.“ Die neuen Aktivitäten der Kommission reflektierten die hohe Priorität, die das Thema auskömmliche Löhne, Armutsbekämpfung und sozialer Zusammenhalt in vielen europäischen Ländern habe, betonen die Wissenschaftler.

Forderungen nach 12 Euro Mindestlohn für Deutschland

So werde nicht nur in Deutschland über eine substanzielle Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro diskutiert. In Belgien und den Niederlanden plädierten Gewerkschaften und andere gesellschaftliche Akteure für mindestens 14 Euro brutto. In Großbritannien, Spanien und der Slowakei haben sich Regierungen unterschiedlicher Couleur konkret verpflichtet, die Lohnuntergrenze in den kommenden Jahren auf 60 Prozent vom Median- oder Durchschnittslohn in ihrem Land anzuheben. Die konservative Regierung in London strebt sogar an, den Mindestlohn bis 2024 auf zwei Drittel vom Median zu erhöhen und damit die Schwelle zu erreichen, die in der Regel zur Definition des Niedriglohnsektors verwendet wird.

Die Analyse der WSI-Forscher zeigt die erhöhte Dynamik. Die prozentual stärksten Zuwächse von Anfang 2019 auf Anfang 2020 verzeichnen wie in den Vorjahren die mittel- und osteuropäischen EU-Länder, wo die nominalen Zuwachsraten aktuell zwischen 6,1 Prozent in Slowenien und 15,6 Prozent in Polen liegen. In den west- und südeuropäischen Mitgliedsländern reichen die Anhebungen von 1,2 Prozent in Frankreich und 1,7 Prozent in Deutschland über 2,3 Prozent in den Niederlanden, 4,9 Prozent in Großbritannien und 5,8 Prozent in Portugal bis zu 10,9 Prozent in Griechenland, wo die letzte Erhöhung aber unterjährig erfolgte. Besonders bemerkenswert ist für die Wissenschaftler die Entwicklung in Spanien. Dort war der Mindestlohn Anfang 2019 um 22 Prozent erhöht worden. „Nachdem die spanische Wirtschaft diese außerordentliche Anhebung relativ gut verkraftet hat und sich die negativen Beschäftigungsprognosen nicht bestätigt haben“, so Schulten und Lübker, fiel die Anhebung Anfang 2020 mit 5,6 Prozent erneut kräftig aus. Bemerkenswert sei auch, dass die jüngste Mindestlohnerhöhung in Spanien auf einer gemeinsamen Vereinbarung von Arbeitgebern und Gewerkschaften beruht.

– In Westeuropa fast überall mehr als 9,66 Euro –

In den westeuropäischen Ländern mit Mindestlohn betragen die niedrigsten erlaubten Brutto-Stundenlöhne aktuell mit Ausnahme von Großbritannien und Deutschland mehr als 9,66 Euro (siehe auch die Infografik; Link unten). In Belgien, wo es in diesem Jahr noch keine Einigung über eine Erhöhung gab, müssen mindestens 9,66 Euro gezahlt werden, in Irland seit 1. Februar 10,10 Euro, in den Niederlanden seit Jahresbeginn 10,14 Euro und in Frankreich 10,15 Euro. Den mit Abstand höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 12,38 Euro. Der Mindestlohn in Großbritannien ist mit umgerechnet aktuell 9,35 Euro so hoch wie in Deutschland, er wird zum 1. April aber auf 9,93 Euro erhöht. Zudem ist der Euro-Wert geprägt durch den Einbruch des Britischen Pfunds seit dem Brexit-Referendum. Würde man den aktuellen britischen Mindestlohn mit dem Durchschnittskurs der 2000er Jahre umrechnen, läge er bei 11,78 Euro.

Keinen Mindestlohn haben Österreich, die nordischen Länder und Italien. In diesen Staaten besteht aber meist eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Untergrenze ein, die, so Schulten und Lübker, in der Regel oberhalb der gesetzlichen Mindestlöhne in Westeuropa liege. „Das unterstreicht: Mindestlöhne setzen eine absolut notwendige Untergrenze, aber entscheidend für eine angemessene Lohnentwicklung ist es, das Tarifsystem zu stärken – auch in Deutschland“, sagt Schulten.

Die Mindestlöhne in den südeuropäischen EU-Staaten reichen von 3,76 Euro in Griechenland und 3,83 Euro in Portugal bis 5,76 Euro in Spanien. Fast gleichauf liegt mit 5,44 Euro Slowenien. In den meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne niedriger. Allerdings haben sie durch die stärkeren Zuwächse weiter aufgeholt. So müssen etwa in Tschechien jetzt umgerechnet 3,40 Euro pro Stunde bezahlt werden, in Polen 3,50 Euro, in Litauen 3,72 Euro, in Ungarn 2,85 Euro und in Rumänien 2,81 Euro. Der niedrigste EU-Mindestlohn gilt in Bulgarien mit 1,87 Euro.

Zudem spiegeln die Niveauunterschiede zum Teil unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich der Abstand zwischen den EU-Ländern mit niedriger und relativ hoher Untergrenze spürbar (siehe Abbildung 2 im Mindestlohn-Bericht; Link unten). Rumänien, Tschechien oder Ungarn liegen bei dieser Betrachtungsweise beispielsweise vor Portugal und Griechenland. Wer in Deutschland zum Mindestlohn bezahlt wird, profitiert etwas vom im westeuropäischen Vergleich niedrigeren Preisniveau. Allerdings bleibt seine Kaufkraft trotzdem hinter der von Mindestlohnempfängern in Luxemburg, Frankreich und den Niederlanden zurück.

– Deutscher Mindestlohn im Verhältnis zum Median niedrig –

Der deutsche Mindestlohn ist auch gemessen am allgemeinen Lohnniveau in der Bundesrepublik sehr moderat. Das zeigt ein Blick auf den mittleren, den Medianlohn. Hierzulande entsprach der Mindestlohn 2018, dem letzten Jahr, für das internationale Vergleichsdaten vorliegen, nach Berechnungen der OECD lediglich 45,6 Prozent des Medianlohns – und dieser Wert ist seit der Einführung des Mindestlohns 2015 kontinuierlich zurückgegangen. Im EU-Durchschnitt lagen die Mindestlöhne 2018 bei 50,7 Prozent der Medianlöhne. 15 EU-Länder kamen auf höhere Werte als Deutschland, darunter die Niederlande, Irland Portugal, Polen, Großbritannien oder Luxemburg .

Weit vorne im EU-Vergleich rangiert Frankreich, wo die Untergrenze bei 61,6 Prozent des Medians liegt. Damit erreicht der Mindestlohn lediglich in Frankreich und Portugal die Marke von mindestens 60 Prozent des mittleren Lohnes, die aus Sicht der WSI-Forscher Schulten und Lübker ein gut anwendbares, pragmatisches Kriterium für die Mindestlohn-Initiative der EU wäre. „Angesichts der großen nationalen Unterschiede in Europa“ gehe es bei der europäischen Mindestlohnpolitik schließlich „weder um die Festlegung eines einheitlichen europäischen Mindestlohnbetrages, noch um die Harmonisierung der nationalen Mindestlohnsysteme“, betonen die Experten.

„Die Grundidee besteht vielmehr darin, auf europäischer Ebene gemeinsame Kriterien für angemessene Mindestlöhne zu definieren, die dann auf nationaler Ebene entsprechend den dort geltenden Lohnverhältnissen und den traditionell gewachsenen Systemen der Lohnfestsetzung umgesetzt werden.“ Dabei würde eine Orientierung an der 60 Prozent-Marke in vielen Ländern deutliche Verbesserungen für Bezieher von Niedrigeinkommen bringen: „Dies gilt nicht zuletzt in Deutschland, wo die vielfach geforderten 12 Euro etwa 60 Prozent des Medianlohns entsprechen.“

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