Hessens größtes Planetarium ab November 2024 wieder geöffnet

14.11.2024 (pm/red) Mit vielfältig intergalaktischen Programmen samt neuer Musikshow können Besucher in Hessens größtem Planetarium ab  1. November 2024 wieder zu fernen Galaxien reisen. Am 23. Oktober haben Wissenschaftsminister Timon Gremmels und Direktor Martin Eberle …

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Corona-Krise: Steuerfreiheit für Sonderzahlungen bis 1.500 Euro

Kassel 20.04.2020 (pm/red) Nachricht für alle, die in der Corona-Krise besonders viel leisten: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass auf Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten aufgrund der Corona-Krise gewähren, unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuern und Beiträge gezahlt werden müssen. Ärztinnen im Krankenhaus, Pflegekräfte, Kassierer im Supermarkt oder Kraftfahrer: Ihr Arbeitseinsatz ist in der gegenwärtigen Corona-Krise besonders gefrfagt, damit die Bevölkerung weiterhin versorgt ist. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass diese Leistung auch finanziell anerkannt werden soll, wird vom Hessischen fnanzministerium mitgeteilt.

Vom Finanzminister Boddenberg wird erläutert, dass die Regelung Sonderzahlungen bis zu einer Höhe von 1.500 Euro betrifft, die Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 ihren Beschäftigten über den regulären Arbeitslohn hinaus zahlen. Diese Sonderleistungen seien ferner von Sozialversicherungsabgaben befreit, so Boddenberg. Die Arbeitgeber seien dazu verpflichtet, sie im Lohnkonto auszuweisen. Die Regelung zur Steuerbefreiung gelte jedoch nicht für Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld.

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