Piratenpartei Hessen: Neuigkeiten bei Klage gegen Hessentrojaner
Kassel 31.05.2020 (pm/red) Anfang Juli 2019 hatten die Piratenpartei Hessen und zwei weitere Beschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den sogenannten „Hessentrojaner“ der schwarz-grünen Landesregierung erhoben. Jetzt hat das Verfassungsgericht die Beschwerde an viele Bundes- und Landesbehörden weitergeleitet. Bis zum 30. September 2020 können sie nun Stellungnahmen dazu einreichen.
Die Einladung an Behörden und Parlamente, Stellungnahmen einzureichen, sei ein gutes Zeichen, dass unsere Beschwerde nach dem Stichtag verhandelt werden wird, sagt der Beschwerdeführer Helge Herget, Vorsitzender des Kreisverbands Offenbach der Piratenpartei. „Unsere Privatsphäre ist ein kostbares Gut. Wir müssen es nicht nur vor Kriminellen, sondern auch vor dem Staat schützen. Der Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit ist eine schwierige Abwägung. Man darf dem Staat nur das erlauben, was auch verhältnismäßig ist.“
Der zweite Beschwerdeführer, Gregory Engels, Stadtverordneter der PIRATEN in Offenbach, ergänzt: „Mit dem Trojaner werden Sicherheitslücken auch für Kriminelle und fremde Geheimdienste nutzbar. Ich habe mit russischen Aktivisten und anonymen Whistleblowern in verschiedenen Ländern gearbeitet, für die sich Geheimdienste interessieren. Deshalb möchte ich, dass Sicherheitslücken geschlossen werden, sobald sie bekannt werden.“
Der Marburger Stadtverordnete der PIRATEN Dr. Michael Weber hatte als damaliger politischer Geschäftsführer die Beschwerde maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Er kommentiert hierzu: „Ich hätte mir nie träumen lassen, dass wir eines Tages auch nur vage darüber nachdenken würden, das Kontaktverhalten aller Menschen in der BRD systematisch verfolgen zu wollen. Nun passiert mit den Überlegungen zur Corona-Tracking-App genau das. Umso aufschlussreicher ist es, sich gerade jetzt an die bereits Gesetz gewordenen Überwachungsabsichten der schwarz-grünen hessischen Landesregierung im Zusammenhang mit dem Hessentrojaner zu erinnern. Wir können nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache bald ein positives Zeichen im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung setzt.“