Erster Warnstreik unter neuem Eigentümer am Uniklinikum Gießen Marburg
Kassel 23.09.2020 (pm/red) Zum ersten Mal seit der Übernahme durch den Asklepios-Konzern ruft die Gewerkschaft ver.di zu einem Warnstreik im UKGM auf. Der Streik ist zweitägig, von Dienstag, 29. September Beginn der Frühschicht bis Mittwoch, 30. September Ende der Spätschicht, und zwar an beiden Standorten, Gießen und Marburg, wird infomiert. Konkreter Anlass für den Streik sind die stockenden Verhandlungen über eine neue Eingruppierung für die Beschäftigten.
„Unsere Geduld und unser Verständnis sind am Ende. Viele unserer KollegInnen warten seit Jahren auf eine bessere Bezahlung“, so Fabian Dzewas-Rehm, Verhandlungsführer und ver.di-Fachsekretär Gesundheit. „Für viele Beschäftigte bringt die Spitzenmedizin keine Vorteile. Im Gegenteil: Das UKGM bezahlt beispielsweise die in der Pandemie so wichtigen Laborassistentinnen so schlecht wie keine andere Universitätsklinik.“ Ziel der Gewerkschaft ver.di ist die Angleichung der Eingruppierungen und somit der Bezahlung an die öffentlichen Krankenhäuser. Dort verdienen Beschäftigte zum Teil mehrere hundert Euro im Monat mehr.
„Rhön bzw. Asklepios hingegen erzählt uns bei den Verhandlungen von Personalüberhängen und schwierigen Kostenstrukturen. Angesichts der fortlaufenden Berichte über Personalmangel, der sich häufenden Überlastungsanzeigen und vakanter Stellen fragen wir uns ernsthaft, ob sich die Krankenhausmanager im Alltag des UKGM überhaupt auskennen“, so Dzewas-Rehm weiter. „Für Verhandlungen braucht man einen Verhandlungspartner, der willens ist, zu verhandeln. Dieser fehlt auf Arbeitgeberseite momentan. Deshalb rufen wir zum Streik auf.“
Zur Durchsetzung einer verbesserten Eingruppierung haben im Frühjahr 2019 bereits mehrere Streiktage stattgefunden. Zwischenzeitlich konnten mit einem Vorschalttarifvertrag Verbesserungen für einige wenige Berufsgruppen wie Lehrkräfte und Stationsleitungen im Pflegedienst erzielt werden.
Die Tarifverhandlungen betreffen die zirka 7.800 nicht-ärztlichen Beschäftigten. Auszubildende sind diesmal nicht aufgerufen. Die verbliebenen Landesbeschäftigten sowie die Ärzt*innen werden von Tarifverträgen des Land Hessens erfasst.