Gewerbeschwerpunkt Ost zwischen Schröck und Bauerbach geplant – schneller Zugang zu Umweltinformationen
Kassel 08./20.11.2020 (pm) Am 02.10.2019 hatte MIO e.V. beim Regierungspräsidium Gießen die Übermittlung der Vorschläge der Stadt Marburg zum neuen Regionalplan vom 26.10.2018 beantragt. Gegen die Herausgabe dieser Umweltinformation hatte die Stadt Marburg am 31.01.2020 Klage erhoben, welche vom VG Gießen am 06.08.2020 vollumfänglich abgewiesen wurde. Dagegen hatte sie am 27.08.2020 Berufung eingelegt. Mit Datum vom 13.10.2020 hat Prof. Fischer vom VGH Kassel mitgeteilt, dass die Stadt Marburg ihren Antrag auf Berufung zurückgezogen hat.
Hier könnte ein klärendes Gespräch vorausgegangen sein. MIO e.V. spricht bereits auf diesem Wege seinen außerordentlichen Dank an den VGH und die Abteilung für Regionalplanung am RP Gießen aus, für die rasche und deutliche Klärung.
Neben der Rücknahme der Festlegungen „regionaler Grünzug“, „Klima“ und „Landwirtschaft“ zugunsten von weiterer Bebauung der Siedlungsränder in den Bereichen Marbach Europabad, Wehrshäuser Höhe, Reitanlagen Wehrs- und Dagobertshausen, Dagoberts-, Dilsch-, Elln-, Hermers- und Haddams-, Ron- und Bortshausen, Cyriaxweimar und Ginseldorf, sowie um den Neuen Botanischen Garten ist die gänzlich neue Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Feldflur südlich Bauerbach im Kreuzungsbereich der Straße Lahnberge-Kirchhain (L3088) das Kernstück der neuen Regionalplanung. Diese hatte der Magistrat an Parlament, Ortsbeiräten und Öffentlichkeit vorbei veranlasst und hat sich nun so in einer Arbeitskarte vom 26.08.2020 der Regionalplanungsabteilung am Regierungspräsidium niedergeschlagen, wie im Ausschnitt abgebildet.
Details hier: https://www.mio-marburg.org/Umweltinformationen.
Die Stadt Marburg ist gut beraten, sich die in diesem Verfahren bekräftigten Maßstäbe für eine weite Auslegung des Umweltinformationsrechts zu eigen zu machen. Um auch Transparenz in Nicht-Umwelt- und nicht Verbraucherschutzbelangen herzustellen, sollte sie sich folgende Informationsfreiheitssatzung geben:
„§ 1 Für die Stadt Marburg als Gebietskörperschaft und in ihren sämtlichen Eigenschaften als Behörde gilt der Vierte Teil (§§ 80-89) „Informationsfreiheit“ des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes entsprechend. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Begründung: Die Stadt Marburg macht sich den in Bund und Ländern längst vollzogenen Paradigmenwechsel zu eigen, demzufolge Verwaltungshandeln in der Regel grundsätzlich öffentlich ist und der Verschluss von Informationen und Dokumenten in begründeten Fällen die Ausnahme darstellt. Die Stadt Marburg ist Transparenz und Servicekultur am Bürger verpflichtet.“
Weitere Arbeitskarten zum Regionalplan Mittelhessen 2020 sind beim RP Gießen online:
Arbeitskarte VRG regionaler Grünzug https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/DS%20IX%2078%20Gruenzug%20Karte%20klein.pdf
Arbeitskarte Natur und Landschaft https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Anlage%20zu%20DS%20IX%2076%20Arbeitskarte.pdf
Arbeitskarte Besondere Klimafunktionen https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Anlage%20zu%20DS%20IX%2073%20Arbeitskarte.pdf
Arbeitskarte Landwirtschaft neu versus alt https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/DS%20IX%2065%20Anlage%20Karte.pdf sowie bereits berichtet:
Arbeitskarte Siedlung Gewerbe Planung
https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Sdlg_IuG_Plg_20200826_DINA3.pdf