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Alkoholverbot und Maskenpflicht in Marburg und Landkreis bis 18. April 2021

Kassel 31.03.2021 (pm)  Ab Donnerstag, 1. April 2021, gilt zunächst bis zum 18. April 2021 ein Alkoholverbot sowie eine Maskenpflicht für besonders frequentierte öffentliche Bereiche im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Betroffen sind von den jeweiligen Kommunen gemeldete Bereiche in der Universitätsstadt Marburg, den Städten Stadtallendorf, Biedenkopf, Neustadt und der Gemeinde Bad Endbach. Dies hat der Corona-Stab des Landkreises Marburg-Biedenkopf beschlossen und eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Weitere Maßnahmen werden vorbereitet.

Der Corona-Stab des Landkreises Marburg-Biedenkopf erörtert kontinuierlich die Lage sowie geeignete und angemessene Maßnahmen zur Reaktion auf das Corona-Infektionsgeschehen, wird mitgeteilt Den Rahmen hierfür setzt neben dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes insbesondere das Eskalationskonzept der Hessischen Landesregierung.

Auf dieser Grundlage hat der Landkreis am heutigen Dienstag beschlossen, dass in besonders frequentierten Bereichen im Landkreis der Konsum von Alkohol untersagt und eine Mund-Nasen-Bedenkung zu tragen ist. Grundlage der Festlegung der Orte sind entsprechende Meldungen der jeweiligen Kommunen. Die hierzu notwendige Regelung per Allgemeinverfügung wird im Laufe des 31. März 2021 veröffentlicht, so dass das Alkohol-Verbot beziehungsweise die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung ab Donnerstag, 1. April 2021, gilt.

Zudem prüft der Landkreis auf Grundlage des Eskalationskonzeptes der Landesregierung weitergehende Maßnahmen für den Fall, dass die Inzidenz für mehrere Tage die Marke von 200 überschreitet.

Aktuell gilt in Bezug auf das Infektionsgeschehen in Marburg-Biedenkopf nach wie vor, dass sich die Fallentwicklung im Landkreis nicht an größeren Einzelereignissen festmachen lässt. Die Fallzahlen steigen in allen Teilen des Landkreises, was dem Infektionsgeschehen insgesamt, also der Fallzahlenentwicklung auf Landes- und Bundesebene, entspricht.

Grund hierfür ist insbesondere die Verbreitung der ansteckenderen sogenannten „Britischen Variante“ des Corona-Virus, B.1.1.7. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Neuinfektionen mittlerweile zum allergrößten Teil auf diese Variante zurückgehen. Andere Virus-Varianten sind bislang im Kreisgebiet nicht bekannt geworden.

An folgenden Orten gelten ab Donnerstag ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht:

‚Stadt Marburg:

– Lahnterrassen

– Elisabeth-Blochmann-Platz

– Gerhard-Jahn-Platz

– Vorplatz Erwin-Piscator-Haus

– Vorplatz des Hauptbahnhofs samt Busbahnhof

– Schlosspark

– Dallesplatz im Stadtteil Ockershausen

– Schülerpark

– Northampton-Park

– Lahnvorland und Lahnauen von Südspange (L 3125 bis Afföllerwiesen/Heinrich-Pöttner-Brücke

– Alter Botanischer Garten

– Hanno-Drechsler-Platz

– Untergasse

– Barfüßerstraße

– Markt

– Ritterstraße

– Schlosstreppe

– Schlosssteig

– Marktgasse

– Hofstatt

– Lahntor

– Hirschberg

– Reitgasse

– Wettergasse

– Neustadt

– Steinweg

– Pilgrimstein

– Rudolphsplatz

– Bahnhofstraße

– Christa-Czempiel-Platz

– Ortenbergsteg

– Nikolaistraße

– Lutherischer Kirchhof

– Friedrichsplatz

– Messeplatz Marburg

 

Stadt Stadtallendorf:

– Gelände der Georg-Büchner-Schule „Am Lohpfad“

– Parkplatz Freibad in der Waldstraße zwischen „Stadionweg“ und Heinz-Lang-Park

– Festplatz in der „Herrenwaldstraße“

– Heinz-Lang-Park von der Waldstraße bis zum Gelände des Herrenwaldstadions und vom „Stadionweg“ bis zur „Herrenwaldstraße“

– Bereich Marli-Teich zwischen „Gerhart-Hauptmann-Straße“ und „Iglauer Weg“

– Parkflächen auf dem Gelände des Einkaufszentrums „Herrenwaldstraße“

– Niederkleiner Straße beide Straßenseiten

– Waldstraße beide Straßenseiten

– Bereich um die Bärenbachhalle „Am Lohpfad“ / Wendehammer Astrid-Lindgren-Schule

– Bereiche Rathausvorplatz und Stadthalle von der „Bahnhofstraße“ bis „Am Bärenbach“ und „Am Lohpfad bis Bärenbachschule

Stadt Biedenkopf:

– Parkplätze des Schlosses Biedenkopf

Stadt Neustadt:

– Bahnhofstraße einschließlich Bahnhofsvorplatz

– Marktstraße einschließlich Marktplatz

Gemeinde Bad Endbach:

– Kurpark und Konzertmuschel, Herborner Straße 1

 

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