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Gemeinschaftliches Wohnprojekt zwischen GeWoBau und SWinG in Poitiersstraße

GeWoBau-Geschäftsführer Jürgen Rausch, links, mit BewohnerInnen des im Bau befindlichen Wohnprojekts in der Poitiersstraße, für das eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verein „Selbstbestimmt Wohnen in Gemeinschaft e.V.“ wichtige Zuständigkeiten organisiert. Foto nn

30.07.2021 (pm/red) Ein Kooperationsvertrag zwischen dem Verein Selbstbestimmt Wohnen in Gemeinschaft e.V. (SwinG) und der GeWoBau ist unterzeichnet. Damit sei eine langfristige Grundlage für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt in der Poitiersstraße 16/18 geschaffen, informiert die städtische Wohnungsbaugesellschaft. 13 Wohnungen sind dort im Bau und sollen voraussichtlich im April 2022 bezugsfertig sein.

GeWoBau-Geschäftsführer Jürgen Rausch betonte, dass mit dem Wohnprojekt ein wichtiger Baustein hin zu einer stärkeren Mitsprache von Mieterinnen und Mietern geschaffen werde. „Von den Erfahrungen, die in vielen intensiven Gesprächen mit SwinG gewonnen wurden, wird die GeWoBau profitieren, wenn die nächsten Wohnprojekte anstehen“.

Bauliche Herausforderungen in Weidenhausen
Jürgen Rausch verwies angesichts der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf die besonderen baulichen Herausforderungen, die bei den beiden Wohnhäusern in Weidenhausen-Süd zu beachten waren. Damit das Haus überhaupt errichtet werden konnte, hat die GeWoBau in Kooperation mit der Stadt Marburg eine Retentionsfläche in der Lahnaue nördlich von Wehrda geschaffen, die den Eingriff ausgleichen soll.

Langer Atem bis zum Wohnprojekt
Heidrun Preusse, Vorsitzende des Vereins bedankte sich bei allen Beteiligten für die Geduld und die konstruktive Atmosphäre. Immerhin habe es vom ersten Gespräch bis zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages 5 Jahre gedauert. Wer ein Wohnprojekt verwirklichen wolle, brauche einen langen Atem. Für den Verein und die künftige Mietergemeinschaft sei dies heute „ein wichtiger Tag“. Jetzt gehe es bald an den Innenausbau und damit auch das Herz der Wohnanlage, den Gemeinschaftsraum.

Kooperationsvereinbarung regelt Zuständigkeiten
In dem Kooperationsvertrag wird geregelt, dass das Vorschlagsrecht für die die Erst-und Wiedervermietung bei der Hausgemeinschaft liegt. „Wir suchen Menschen“, so Heidrun Preusse, „die sich für das gemeinschaftliche Wohnen begeistern können, sich dafür engagieren und es leben wollen“. Der Mietvertrag wird aber dann mit der GeWoBau direkt abgeschlossen, so dass der gesetzliche Mieterschutz durch den Kooperationsvertrag nicht angerührt wird. Die Hausregeln, die Rechte und Pflichten der Bewohner, Treppenhausreinigung oder Winterdienst werden vom Wohnprojekt in eigener Verantwortung geregelt.

Gemeinschaftsraum als Herz der Wohnanlage
Insbesondere die Gestaltung und die Nutzung des Gemeinschaftsraumes bestimmt der Verein. Sollte es einmal zum Streit zwischen dem Wohnprojekt und der GeWoBau kommen, kann ein Vermittlungsgremium eingesetzt werden. Der Kooperationsvertrag wird den Rahmen dafür bilden, dass die GeWoBau und die Hausgemeinschaft diese neue Form des generationsübergreifenden, nachbarschaftlichen und selbstbestimmten Wohnens mit Leben füllen.

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