Seit 50 Jahren gibt es das BAföG
02.09.2021 (pm) Das BAföG existenzsichernd ausgestalten, an die Lebens- und Studienwirklichkeit anpassen, die Förderhöchstdauer um zwei Semester erhöhen, zudem eine Entbürokratisierung und konsequente Digitalisierung sind einige der Forderungen des Deutschen Studentenwerk (DSW) zum Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungesetzes (BAföG) heute vor 50 Jahren, die das Deutsche Studentenwerk (DSW) artikuliert.
„Das BAföG fit machen für die kommenden 50 Jahre“ ist Forderung und Vorschlag von DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. Inzwischen wird die Ausbildungsförderung nur noch von einem Minderzahl in Anspruch genommen.
„50 Jahre BAföG sind eine Erfolgsgeschichte, aber der Handlungsdruck ist ungeachtet dessen groß“, betont DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Wir müssen das BAföG fit machen für die kommenden 50 Jahre, und dazu gehört weit mehr als quantitative Erhöhungen der Fördersätze und Elternfreibeträge; wir benötigen eine grundlegende Reform des BAföGs.“
Die zehn Eckpunkte des Deutschen Studentenwerks für eine solche BAföG-Reform umfassen unter anderem:
- eine existenzsichernde Ausgestaltung, einschließlich einer automatischen Anpassung der Sätze auf der Basis der regelmäßigen BAföG-Berichte
- ausstattungs- und studienbezogene Einmalzahlungen, etwa für IT-Ausstattung
- den Förderbescheid gleich fürs gesamte Bachelor- oder Masterstudium
- eine Ausweitung des grundsätzlichen BAföG-Anspruchs auf mehr Studierende
- eine Rückkehr zum Vollzuschuss
- eine Erhöhung der Förderungshöchstdauer um weitere zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus
- die Abschaffung des Leistungsnachweises nach vier Semestern
- eine bundesweit einheitliche Digitalisierung der gesamten Prozesskette, einschließlich e-Bescheid und e-Akte
- die Abschaffung von Altersgrenzen
- eine neue Härtefallregelung für Studierende in besonders schwierigen Lagen
- einen neuen Notfallmechanismus für nationale Krisen- oder Katastrophenlagen bzw. Pandemien
Darüber hinaus fordert der Verband der Studenten- und Studierendenwerke, die im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG für Studierende umsetzen, mittelfristig eine übergreifende Strukturreform der staatlichen Studienfinanzierung in Richtung eines „Drei-Körbe-Modells“: ein erster Korb mit einer Sockelförderung, dem BAföG als zweitem Korb sowie einem dritten Korb für Einmalausgaben.